Drittanbietersperre gegen Smartphone-Abo-Fallen: Darum brauchst du sie und so wird sie aktiviert
„Für Ihren Kauf bei dem Anbieter Vialogix wird ihnen künftig 4,99 Euro pro Woche berechnet.“ Wer eine solche SMS liest, und sich sicher ist, nirgends auf „Kostenpflichtig bestellen“ oder „Abonnieren“ geklickt zu haben, bekommt zu Recht einen Schreck oder einen Wutanfall. Drittanbietersperren können dir solchen Ärger von vornherein ersparen: Was das ist, warum du es brauchst und wie eine solche Sperre eingerichtet wird, erfährst du hier.
Abo-Fallen sind nicht immer als solche zu erkennen. Jeder, der mit seinem Smartphone im Internet surft, kann in die Falle tappen, ohne es überhaupt zu merken. Der große Schreck kommt dann erst, wenn eine SMS eintrifft, die für das Abschließen eines Abos dankt und ankündigt, dass wöchentlich oder monatlich ein bestimmter Betrag für das Abonnement abgebucht oder über die Handyrechnung eingezogen wird. Aber wie kann das sein, wenn man doch nirgends auf „Abonnieren“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ geklickt hat?
Das sind Drittanbieter und ihre Tricks
Drittanbieter sind zum Beispiel Anbieter von Spielen oder Klingeltönen für Smartphones. Sie bieten neben den eigentlichen Mobilfunkanbietern wie der Telekom oder O2 Produkte und Dienstleistungen an. Die Angebote dieser Drittanbieter können über kostenlose Apps, die In-App-Käufe beinhalten, aber auch unbemerkt beim Surfen auf das Handy gelangen.
Ohne es zu wissen, kann man schon durch das Antippen eines Werbebanners ein Abonnement „abschließen“. Aber die Abo-Fallen lauern auch in Pop-Ups, Java-Scripten oder auf Websites, auf die man automatisch umgeleitet wird.
Die Drittanbieter ziehen die Gebühren für ihre Abos meistens über WAP-Billing, das heißt über die Mobilfunkrechnung ein. Ist die Handyrechnung also ungewöhnlich hoch oder sind seltsame Beträge auf der Rechnung aufgeführt, sollte man auch ohne Abo-SMS aufmerksam werden und nachhaken.
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Was tut mein Mobilfunkanbieter gegen die Abo-Fallen?
Die Mobilfunkanbieter stellen den Drittanbietern die Bezahlart über die Handyrechnung zur Verfügung – natürlich nicht ohne Gegenleistung: Sie verdienen an den Abonnements oft mit. Obwohl einige Mobilfunk-Unternehmen wie O2 mittlerweile Maßnahmen ergreifen, um nur seriöse Drittanbieter für ihre Kunden zuzulassen, wird selten auf die einfachste Schutzmaßnahme, die Drittanbietersperre, hingewiesen.
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Die Drittanbietersperre: Aktivieren und vor Abo-Fallen sicher sein
Die Drittanbietersperre schützt sicher vor Abo-Fallen und anderen kostenpflichtigen Diensten von Drittanbietern. Seit 2012 sind alle Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, eine solche Drittanbietersperre zur Verfügung zu stellen. Sie ist kostenlos, muss aber selbst aktiviert werden. Wie die Sperre eingerichtet wird, ist dabei bei jedem Mobilfunkanbieter unterschiedlich. Teilweise reicht es schon, online im Kundenbereich ein Häkchen an der entsprechenden Stelle zu setzen. Bei einigen Anbietern ist die Drittanbietersperre hingegen mit einem Anruf aktivierbar.
Ein Nachteil der Drittanbietersperre ist, dass bei Mobilfunkanbietern wie Vodafone oder E-Plus keine genaueren Einstellungen vorgenommen werden können. Ist die Sperre eingerichtet, sind nicht nur Abo-Fallen, sondern auch seriöse Angebote von Drittanbietern gesperrt, die man eventuell gerne nutzen möchte.
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In die Abo-Falle getappt: Das kannst du tun
Ein Vertrag wird erst dann wirksam, wenn man sich ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet. Erhält man also eine SMS, die für das vermeintliche Abschließen eines Abos dankt, und man selbst weiß, dass man nicht auf „Abonnieren“, „Zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnliches geklickt hat, hat man kein Abo abgeschlossen. Allerdings kann man eine solche SMS nicht einfach ignorieren: Das angeblich abgeschlossene Abonnement muss widerrufen und gekündigt werden!
In einigen Fällen genügt ein Anruf beim entsprechenden Mobilfunkanbieter, um das unerwünschte Abo zu kündigen und die entstandenen Kosten zurückzufordern. Teilweise enthalten aber auch die SMS, die für den „Abschluss“ des Abonnements danken, einen Link, über den das Abo gestoppt werden kann. Kommt man auf diesem Weg nicht weiter, sollte man per E-Mail oder Einschreiben schriftlich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und kündigen – und zwar am besten sofort! Ist für den Drittanbieter keine E-Mail-Adresse oder Postadresse angegeben, kann diese beim Mobilfunkanbieter angefordert werden.
Bereits entstandene Kosten sollten deutlich zurückverlangt werden – auch einen geringfügigen Betrag sollte man nicht für ein nicht abgeschlossenes Abo zahlen! Bei mit der Mobilfunkrechnung per Lastschriftverfahren eingezogenen Kosten kann der Gesamtbetrag kostenlos von der Bank zurückgebucht werden. Anschließend müssen dann nur die berechtigten Kosten für den Mobilfunkanbieter – nicht jedoch der unberechtigt berechnete Betrag für den Drittanbieter und das nicht abgeschlossene Abo überwiesen werden.
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