Erben oder verschenken? Hier kann es richtig teuer werden
Erben oder verschenken? Mit dem Thema muss sich irgendwann fast jeder beschäftigen. Besser früher als spät, denn es gibt viele Missverständnisse.
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Als Franziska Hagen von der Tante ein Häuschen erbte, war die Freude groß. Bis die Rechnung vom Finanzamt kam: 30 000 Euro Erbschaftssteuer. „Hätte sie dir das Haus zu Lebzeiten geschenkt, wär’s günstiger gewesen”, sagte ein Freund. Hat er recht?
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Erben oder verschenken: Gibt es Steuerspartricks?
Lassen sich Steuern durch Schenken sparen?
In der Regel nicht. Denn bei Schenkungen gelten die gleichen Steuersätze wie bei Erbschaften. Nichten und Neffen etwa steht nur ein Freibetrag von 20 000 Euro zu. Auf den Rest des Erbes werden je mindestens 15 Prozent fällig. Der einzige Unterschied: Bei Schenkungen kann man den Freibetrag alle zehn Jahre nutzen. Stirbt der Schenkende aber auch nur einen Tag vor Ablauf der zehn Jahre, ist der Freibetrag auch für das Erbe weg. Im Gegensatz zu entfernteren Verwandten sind Ehepartner und Kinder besser gestellt. Kinder haben bei Erbschaft und Schenkung einen Freibetrag von 400 000 Euro, Ehepartner müssen erst ab 756 000 Euro Steuern zahlen.
Erben Ehepartner automatisch alles?
Nein. Die meisten Ehen bilden eine Zugewinngemeinschaft. In dieser erbt ohne Testament der Ehepartner die Hälfte, die andere Hälfte wird auf die Kinder verteilt. Ohne Kinder bekommt der Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Das andere Viertel geht an die Eltern, Großeltern oder Geschwister des Erblassers. Nur, wenn auch die fehlen, erbt ein Ehepartner automatisch alles.
Erbe oder Schenkung: Nach Scheidung ist Testament für Ex-Partner*in ungültig
Erben auch die unehelichen Kinder?
Ja, das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie nah man sich jemals stand. Allerdings erben uneheliche Kinder nur von ihrem leiblichen Elternteil.
Erbt ein geschiedener Partner auch noch?
Nur dann, wenn ein Unterhaltsanspruch wegen der Pflege eines gemeinsamen Kindes besteht. Diesen Anspruch kann man dann gegen die Erben geltend machen. Ansonsten erben Geschiedene nichts. Auch noch während der Ehe abgefasste Testamente, die den Partner bedachten, sind nach der Scheidung in der Regel ungültig.
Erbe nach Enterbung: Anspruch auf Pflichtteil
Bekommen enterbte Kinder gar nichts?
Doch, sie haben Anspruch auf den Pflichtteil. Der beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Enterbt per Testament also z.B. eine Witwe eines ihrer beiden Kinder, erbt dieses trotzdem ein Viertel des Nachlasses.
Erbe wird man nur, wenn man die Erbschaft annimmt, oder?
Nein, sogar das Gegenteil ist der Fall: Wer nicht erben will, etwa weil der Nachlass aus Schulden besteht, muss das Erbe seinerseits aktiv ausschlagen. Dafür hat man nur sechs Wochen Zeit, nachdem man von seinem Status als Erbe erfahren hat.
Artikelbild und Social Media: guvendemir/iStock (Themenbild)
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