Wichtige Gesetzesänderung

Gestaffelter Mutterschutz: Was sich für Frauen nach einer Fehlgeburt ändert

Endlich! Zum 1. Juni 2025 wird der Mutterschutz bei Fehlgeburten ausgeweitet. Was das neue Gesetz bedeutet.

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Eine Fehlgeburt ist traumatisch für jede Frau, egal in welcher Schwangerschaftswoche sie passiert. Bislang greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. SSW erfolgt. Das soll sich nun endlich ändern: Ab dem 1. Juni 2025 greift der gestaffelte Mutterschutz, womit Frauen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben, wenn sie ab der 13. Woche ein Kind verlieren. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht mehr auf eine Krankschreibung ihrer Ärztin oder ihres Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein.

Gestaffelter Mutterschutz: Von der Petition zum Gesetzentwurf

In Deutschland erleidet fast jede dritte Frau in ihrem Leben eine Fehlgeburt. Anspruch auf Mutterschutz hatten Frauen, die in der frühen Phase ihrer Schwangerschaft ein Kind verloren, bisher nicht, erst nach Ende des 6. Schwangerschaftsmonats stand ihnen eine Schutzzeit zu. Natascha Sagorski wollte das ändern. Sie erlitt selbst eine Fehlgeburt, erinnert sich an den körperlichen und seelischen Schmerz. "Mir wurde noch im Krankenhaus von der Ärztin gesagt: 'Frau Sagorski, Sie brauchen keine Krankschreibung, Sie können morgen wieder arbeiten gehen."

Vor etwas mehr als drei Jahren startete sie eine Petition, mobilisierte erst Freunde, Familie und Betroffene, demonstrierte dann gemeinsam mit ihnen 2023 in Berlin und überreichte ihre Petition mit mehr als 70.000 Unterschriften an Bundespolitikerinnen. Bei den demokratischen Parteien herrschte Einigkeit über die Unterstützung, doch mitten in der Abstimmung zerbrach die Ampelregierung. Kurz vor der Neuwahl schaffte es die Gesetzesänderung doch zur Abstimmung in den Bundestag und wird nun zum 1. Juni 2025 in Kraft treten.

Das sind die neuen gestaffelten Schutzfristen bei einer Fehlgeburt

Umso länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger ist auch die Schutzfrist nach einer Fehlgeburt.

  • Fehlgeburt ab der 13. SSW: bis zu 2 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 17. SSW: bis zu 6 Wochen Mutterschutz

  • Fehlgeburt ab der 20. SSW: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

  • Totgeburt ab der 24. SSW: bis zu 14 Wochen Mutterschutz

Arbeitgeber dürfen Frauen in diesen Schutzfristen nicht beschäftigen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sich die betroffene Frau ausdrücklich für die Arbeit bereit erklärt.

Auch für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, sowie Bundesbeamtinnen und Soldatinnen gibt es eine entsprechende Regelungsänderung. Im nächsten Schritt sollen auch Selbständige, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.

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Welche Leistungen stehen Frauen beim gestaffelten Mutterschutz zu?

Während der neuen Schutzfristen des gestaffelten Mutterschutzes haben Frauen vollen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Leistungsdauer richtet sich nach der Schutzfrist.

"Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat im Fall eines entsprechenden Beschäftigungsverbots Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent", heißt es im neuen Gesetz.

Artikelbild und Social Media: photographer/iStock (Themenbild)

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