Hartz IV Angaben: Diese Einnahmen müssen Empfänger angeben
Wer Hartz IV bezieht, muss gewisse Nebeneinkünfte angeben. Welche Einnahmen müssen Hartz IV-Empfänger offenlegen und welche nicht?
Wer länger arbeitslos ist und Hartz IV bezieht, kann auch auf anderen Wegen an Geld kommen. Allerdings muss er die Einnahmen im Regelfall dem Jobcenter offenbaren.
Was Hartz-IV-Empfänger Jobcentern melden müssen
Folgende Geld-Einnahmen müssen Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter mitteilen:
- Geldgeschenke
- Trinkgelder
- Krankentagegeld
- Renteneinkünfte
- Zinseinkünfte
- Übungsleiterpauschale (z.B. bei ehrenamtlicher Trainier-Tätigkeit)
- jeder Lohn über 50 Euro
Ist das Jobcenter informiert, entscheidet es, ob durch die zusätzlichen Einnahmen der Hartz-IV-Betrag der betroffenen Person gekürzt wird oder nicht. Im Grunde gelten folgende Regelungen bei den Jobcentern:
- Bei Lohneinkommen gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Alles, was 100 Euro überschreitet, wird angerechnet - es gibt Abzüge beim Hartz-IV-Betrag.
- Bei Lohneinkommen bis zu 1.000 Euro gilt: Bis zu 900 Euro werden zu 80 Prozent auf den Hartz-IV-Betrag angerechnet. Die restlichen 20 Prozent sind frei. Beispiel: Verdient ein Hartz IV-Empfänger 800 Euro im Monat, muss er sich 560 Euro davon anrechnen lassen (560 Euro = 80 Prozent von 700 Euro). Das heißt: Von den 800 Euro darf der Betroffene nur 140 Euro behalten.
- Bei Lohneinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: Pro Euro zwischen 1.000 und 1.200 Euro darf der Hartz IV-Empfänger nur 10 Prozent bezahlen. Ausnahme: Bei Hartz IV-Empfängern mit mindestens einem Kind, gilt die Regelung bis 1.500 Euro. Das gleiche gilt für Minijobs.
- Lohneinkommen über 1.200 bzw. 1.500 Euro: Alles, was über der Maximalgrenze liegt, darf der Hartz IV-Empfänger nicht behalten.
Diese Einnahmen sind für Hartz IV-Empfänger FREI
Folgende Geld-Einnahmen müssen Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter nicht mitteilen:
- Gehaltszahlungen aus 1-Euro-Jobs
- Sachgeschenke
- Schmerzensgeldzahlungen
- Bekommen Kinder von Hartz IV-Empfängern zur Kommunion, Konfirmation oder Firmung Geldgeschenke im Wert von maximal 3.100 Euro (!), sind sie anrechnungsfrei
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