Hundehaltung Mietwohnung: Wann gilt Hundegebell als Ruhestörung?
Wir erklären dir, welche Hunde in Mietwohnungen gehalten werden dürfen, ab wann ihr Gebell als Ruhestörung gilt und welche Folgen ihr Kläffen haben kann.
Wer einen Hund in einer Mietwohnung halten möchte, der weiß, dass es unabdingbar für den Vierbeiner ist, genug Platz zu haben. Die Wohnung sollte ausreichend groß sein und sich in unmitelbarer Nähe zu Grünflächen befinden, sodass die Fellnase eine schöne Gassigeh-Route hat. Doch welche Hunde dürfen eigentlich in Mietwohnungen gehalten werden und ab wann gilt ihr Gebell als Ruhestörung?
Hundehaltung in Mietwohnung: Welche Vierbeiner sind erlaubt?
Viele Mieter lassen sich von Tierhaltungsverboten in Mietverträgen abschrecken. Matthias Klauser, Chief Revenue Officer des Full-Service Immobiliendienstleisters McMakler, weiß, "Formularklauseln in Mietverträgen, in denen Mietern generell die Haltung von Hunden verboten wird, sind unwirksam“. Stattdessen kommt es auf eine individuelle Interessenabwägung an.
Dabei muss der Vermieter folgende Kriterien in Betracht ziehen: Rasse und Größe des Tieres, Verhalten und Anzahl der Hunde, weitere Tiere in der Wohnung, berechtigte Interessen des Mieters, Vermieters und der Mitbewohner, Anzahl weiterer Tiere und Hunde im Haus, bisherige Handhabung des Vermieters sowie besondere Bedürfnisse des Mieters.
Ist der Mieter nämlich durch eine Sehbehinderung auf einen Blindenhund angewiesen, darf der Vermieter die Haltung eines Hundes in der Wohnung nicht verbieten - auch, wenn normalerweise keine Hunde erlaubt sind. Diese Ausnahme muss dann auch von anderen Mietern akzeptiert werden.
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Große Hunde dürfen vom Vermieter nicht pauschal abgelehnt werden. Bedenken über potentielle Angst seitens der Nachbarn ist kein plausibler Grund, solange es keine Beschwerden über das Verhalten des Hundes gibt. Die alleinige Größe des Vierbeiners lässt nicht über seine Wesensart urteilen. Der Vermieter muss in seine Entscheidung alle oben genannten Kriterien einfließen lassen, ansonsten ist ein Hundehaltungsverbot nicht gültig.
Ab wann gilt Hundegebell als Ruhestörung in Mietwohungen?
Bellt ein Hund dauerhaft über einen Zeitraum von einer halben Stunde täglich, gilt dies als unzumutbare Ruhestörung laut des Landeshauptgerichts Hamm (Urteil vom 11. April 1988, Az: 22 u 265/87). Auch in den Ruhezeiten zwischen 21:00 Uhr und 07:00 Uhr, mittags, sowie an Sonn- und Feiertagen ist ein dauerhaftes Bellen eines Hundes für Nachbarn unzumutbar (Urteil vom 16. November 1989, Az: 22 u 249/89). Bellt ein Hund kurz zur Warnung, wenn sich ein Nachbar oder beispielsweise der Postbote nähert, dann ist dies ein typisches Verhalten für einen Hund, auf welches der Besitzer keinen Einfluss hat.
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Welche Folgen kann eine Ruhestörung durch Hundegebell haben?
Beschweren sich mehrere Nachbarn vermehrt über Ruhestörungen durch Hundegebell, kann dies eine Kündiung des Mietverhältnisses mit sich führen. Laut dem Amtsgericht Potsdam (Urteil vom 22. Februar 2001, Az: 26 C 76/00) ist eine Kündigung zulässig, wenn der Hausfrieden ständig durch Lärm oder Gestank zweier Hunde gestört werden würde.
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