Oh weia!

Janina Youssefian: Verliert sie die komplette Gage?

Lästereien gehören zu IBES wie die Butter aufs Brot. Janina Youssefian schoss mit ihrer Beleidigung allerdings übers Ziel hinaus. Was wird nun aus ihrer Gage?

Janina Youssefian: Verliert sie die komplette Gage?
Foto: RTL
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Für Janina Youssefian (39) hat es sich ausgedschungelt. Der Grund: nach ihrer rassistischen Beleidigung gegenüber Dschungelcamp-Kollegin Linda-Caroline Nobat warf RTL sie kurzerhand aus dem Camp. Doch was passiert nun mit ihrer Gage?

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Nach Dschungelcamp-Rauswurf: Verliert Janina Youssefian ihre komplette Gage?

Es war der Dschungelcamp-Skandal schlechthin! Nach nur wenigen Tagen in Südafrika spitzte sich der Streit zwischen Janina Youssefian und Linda Nobat derart zu, dass IBES-Fans Zeugen eines verbalen Feuerwerks wurden - so weit, so trashig. Doch dann machte die Bohlen-Ex einen folgenschweren Fehler. "Geh doch zurück in den Busch, wo du hingehörst", warf Janina Youssefian ihrer Kontrahentin an den Kopf.

Für den Sender Grund genug, um Janina kurzerhand vor die Tür zu setzen. "Ihr Mitwirkendenvertrag wurde gekündigt und sie wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Heimreise antreten", so eine RTL-Sprecherin gegenüber der "Bild".

Doch was wird nun aus ihrer Gage in Höhe von 60.000 Euro? Und drohen ihr in Deutschland noch weitere rechtliche Schritte? Fragen über Fragen.

Tatsächlich könnte ihr Rauswurf bedeuten, dass Janina Youssefian keinen Cent von RTL sieht. Denn: Im Vertrag, den alle Kandidaten vorher unterzeichnen müssen, steht, dass sich jeder "moralisch und sittlich einwandfrei" zu verhalten hat. Anderenfalls können die Dschungelcamp-Macher sämtliche Zahlungen stoppen und jeden Cent zurückfordern, den die Camper bereits bekommen haben.

Zurück in Deutschland: Drohen Janina Youssefian weitere rechtliche Konsequenzen?

Sollte Linda bei ihrer Rückkehr nach Deutschland Anzeige gegen Janina erstatten, droht der Bohlen-Ex maximal "eine geringe Geldstrafe wegen Beleidigung". "Wahrscheinlich würde § 199 StGB gelten: Wenn zwei sich gegenseitig beleidigen, kann der Richter beide freisprechen", so Rechtsanwältin Sonja Arpay gegenüber der "Bild". Scheint, als hätte Janina noch einmal Glück im Unglück ...

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Artikelbild und Social Media: RTL