Kleinkind (2) erstickt an Wurst – Herta vor Gericht!
Ein zweijähriges Kind ist an einer Wurst der Marke Herta erstickt. Die deutsche Firma muss sich nun vor Gericht verantworten.
In Frankreich war ein fast dreijähriger Junge 2014 an der Wurst "Knacki" von Herta erstickt. Das deutsche Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen muss sich jetzt im französischen Dax vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Junge erstickt an Herta-Wurst
Der zweijährige Lilian aß die von seiner Mutter in Scheiben geschnittene Wurst auf einem Campingplatz an der Atlantikküste im August 2014, als er sich plötzlich an den Hals fasste. Der Junge bekam keine Luft mehr. Die Eltern versuchten, ihr Kind von dem Stück Wurst zu befreien. Auch eine befreundete Krankenschwester, die vor Ort war, probierte vergebens das Kind vor dem Erstickungstod zu retten. Doch Lilian erlitt einen Herzstillstand. Herbeigerufene Rettungskräfte konnten ihn nicht wiederbeleben.
Eltern fordern eindeutigen Warnhinweis
Der Anwalt der Familie sagte vor Gericht: "Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen". Herta hatte nach dem Vorfall einen Warnhinweis auf der Rückseite der französischen "Knacki"-Würstchen angebracht: "Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden."
Die Eltern des verstorbenen Jungen wollen jetzt erreichen, dass der Hinweis in farbigen Großbuchstaben auf die Vorderseite gedruckt wird. Herta argumentierte, dass jedes Lebensmittel für Kleinkinder gefährlich sei. Das Urteil wird am 8. Februar erwartet.
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