Höhere Bußgelder & neue Verkehrsregeln: Was du jetzt wissen musst, sonst wird es teuer!
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem höhere Bußgelder und mehr Rechte für Fahrradfahrer vor. Ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen.
Die Straßenverkehrsordnung hält einige neue Gesetze für uns bereit. Die Bundesländer müssen im Bundesrat noch zustimmen. Passiert das, wird sich nach Informationen von 'Tagesschau.de' einiges ändern. Vor allem für Radfahrer gibt es mehr Sicherheiten auf den Straßen.
Neue Straßenverkehrsordnung: Bußgelder werden erhöht
Es wird teuer! Alle Erhöhungen und Erneuerungen, die bei Regelverstoß Strafgelder nach sich ziehen:
- In zweiter Reihe parken: Wer in zweiter Reihe parkt oder auf einem Geh- und Radweg, muss 100 Euro Bußgeld zahlen - bisher waren es nur 15 Euro.
- Keine Rettungsgasse bilden: Immer wieder liest man von Autofahrern, die Rettungsgassen blockieren. Manchmal entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Aus diesem Grund droht bei Missachtung der Rettungsgasse ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, plus ein Monat Fahrverbot sowie der Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
- Notbremsassistenzsystem muss ab 30 km/h angeschaltet sein: Wer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h das Notbremsassistenzsystem abschaltet, muss mit bis zu 100 Euro Strafe rechnen - und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Weitere neue Gesetze im Verkehr
Gute Nachrichten für alle, die mit mehreren Personen in einem Fahrzeug sitzen (z.B. beim Carsharing): Künftig sollen Busspuren frei sein für alle Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen. Das gilt für Autos und Motorräder mit Beiwagen. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen auf Busspuren fahren dürfen. Diese Option besteht schon seit 2015, wenn die zuständige Verkehrsbehörde dies bewilligt.
Für Carsharing-Fahrzeuge soll es zudem extra ausgewiesene Parkplätze geben. Ein passender Ausweis wird zusätzlich in die Windschutzscheibe gelegt.
Straßenverkehrsbehörden sollen künftig außerdem Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf der Fahrbahn markieren können.
Mehr Sicherheit: Das ändert sich für Fahrradfahrer
Jeder, der gerne mit den Rad fährt, kennt das: Manchmal muss man als Fahrradfahrer auf die Straße ausweichen, weil es einfach keinen Radweg gibt. Autofahrer überholen dann gerne, obwohl die Straße eng ist - das kann zu Unfällen führen. Daher darf jede Stadt oder Gemeinde ein neues Verkehrszeichen aufstellen, das ein Überholverbot von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen zeigt.
Diese Sicherheiten soll es außerdem geben:
- Kraftfahrzeuge müssen gegenüber Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen einen Mindestabstand von mehr als 1,5 Metern innerhalb einer Ortschaft und zwei Metern außerhalb einer Ortschaft einhalten. Derzeit genügt noch ein "ausreichender Seitenabstand."
- Radfahrer, die von einem Fahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen, bekommen einen eigenen Grünpfeil und dürfen wie alle Kraftfahrzeuge bei einem schon vorhandenen Grünpfeil abbiegen.
- Als Konsequenz für die unzähligen schlimmen Unfälle mit LKWs und Radfahrern in der letzten Zeit, dürfen Lastwagenfahrer ab 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen in Ortschaften nur 7 bis 11 km/h schnell fahren. Verstößt jemand dagegen, winkt ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
- Ähnlich wie Tempo-30-Zonen, soll es bald Fahrradzonen geben. Städte und Gemeinden entscheiden selbstständig darüber.
- Ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für Autos (bisher durfte diese drei Minuten dort halten), damit Fahrradfahrer ungehindert radeln können.
- Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen, wenn dort neben der Straße ein Radstreifen verläuft, wird ausgeweitet. So soll die Sicht verbessert werden.
Noch mehr Vorteile für Fahrradfahrer
- Mit einem Schild können Parkflächen und Ladezonen nur für Lastenfahrräder vorbehalten werden.
- Nebeneinanderfahren auf dem Rad, könnte bald ausdrücklich erlaubt sein.
- Zudem soll in die Straßenverkehrsordnung das Verkehrszeichen "Radschnellweg" aufgenommen werden. So kann auch ein Weg außerhalb der Fahrbahn ausgezeichnet werden.
- Und: Straßenverkehrsbehörden sollen prüfen, ob sie Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Fahrradfahrer öffnen.
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