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Reise-Gigant FTI ist pleite! Was Urlauber jetzt wissen müssen

Geht der diesjährige Trip auf die Kanaren jetzt baden? Der Reisekonzern FTI steckt tief im Pleite-Schlamassel.

Reise-Gigant FTI ist pleite! Was Urlauber jetzt wissen müssen
Foto: IMAGO / Ralph Peters
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Riesen-Schock vor der diesjährigen Sommerurlaubssaison! Der Touristik-Riese FTI ist pleite.

Mega-Pleite! FTI meldet Insolvenz an

Wie Europas drittgrößter Reiseveranstalter mit Sitz in München am Montag (3. Juni 2024) bekannt gegeben hat, hat die FTI Touristik GmbH beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, weitere Konzerngesellschaften sollen folgen.

Der Grund: Aktuellen Informationen zufolge seien die Buchungszahlen seit dem "langwierigen und komplexen Investorenprozess" im April 2024 deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. "Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben. In der Folge kam es zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, welcher bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte", heißt es in einer offiziellen Stellungnahme.

Urlaub in Gefahr? Das müssen FTI-Kund*innen jetzt wissen

Was die FTI-Insolvenz für Sonnenanbeter*innen, Urlaubsfans und Städtetrip-Liebhaber*innen bedeutet? Wie der Touristik-Riese auf seiner Webseite informiert, hänge dies von den gebuchten Leistungen sowie den Reiseanbietern ab (gültig ab dem 4. Juni):

  • Sofern du deine Pauschalreise über die Veranstalter FTI (Deutschland, Österreich und Niederlande), 5vorFlug oder BigXtra gebucht hast und dich bereits auf dem Weg oder sogar bereits in deinem Urlaubsland befindest, greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Aktuell bemühe sich der Konzern darum, dass du die Reise wie geplant zu Ende führen kannst. "Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden", heißt es zudem.

  • Sofern du nur ein Hotel gebucht hast, bereits unterwegs und gegebenenfalls sogar schon eingecheckt bist, greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) leider nicht. Allerdings werde aktuell geprüft, ob du deine gebuchte Leistung weiterhin in Anspruch nehmen kannst. Gleiches gilt für anstehende Hotelübernachtungen.

  • Sofern du auf den Webseiten von FTI, 5vorFLug oder Sonnenklar.TV eine Pauschalreise oder nur ein Hotel bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht hast (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) bist du nicht von der Insolvenz betroffen.

  • Sofern du über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper einen Mietwagen oder ein Wohnmobil oder weitere touristische Leistungen über FTI wie etwa Ausflüge und /oder Flughafentransfers gebucht hast, müssen wir dich ebenfalls enttäuschen. Diese Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen. Auch hier werde aktuell geprüft, inwieweit die gebuchte Leistung doch noch in Anspruch genommen werden könne.

  • Sofern du eine "Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits teilweise oder ganz bezahlt" hast, sieht sich der Reise-Gigant gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren und geleistete Zahlungen zu erstatten.

Du hast dir im Urlaub einen Sonnenbrand eingefangen? Im Video verraten wir, welche Hausmittel bei verbrannter Haut helfen:

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