Sparerfreibetrag: Wie hoch ist er & was musst du beachten?
Wie hoch ist der Sparerfreibetrag? Was bringt er dir und was gibt es zu beachten? Wir haben diese Fragen für dich geklärt.
Jedem steht ein Sparerfreibetrag zu. Um ihn voll zu nutzen, kannst du einen Freistellungsauftrag bei deinem Kreditinstitut beantragen. Moment, was ist ein Sparerfreibetrag? Wofür ist ein Freistellungsauftrag gut? Und wie hilft uns all das beim Sparen?
Wem steht der Sparerfreibetrag zu?
Jeder Person steht ein Sparerfreibetrag oder auch Sparerpauschbetrag von 801 Euro zu. Ehepaare können zusammen veranlagt werden und haben dann einen Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro Auch Kindern steht ein Freibetrag zu, der wie bei Erwachsenen 801 Euro beträgt. Das bedeutet auch, dass ihre Kapitalerträge z. B. von Sparbüchern nicht auf den Sparerfreibetrag der Eltern angerechnet werden. Deshalb solltest du auch für deine Kinder einen Freistellungsauftrag einrichten.
Was ist der Sparerfreibetrag?
Der Sparerpauschbetrag soll uns ermöglichen, Geld zu sparen, ohne auf jeden Kapitalertrag Steuern zahlen zu müssen. Deshalb kannst du bei deinem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag beantragen. Dieser bewirkt, dass Einzelpersonen Kapitalerträge von 801 Euro steuerfrei anhäufen dürfen.
Wer jetzt denkt, das beträfe lediglich Zinsen vom Girokonto, der irrt. Egal ob Bausparen, Aktien oder Fondpakete, alles, was uns beim Sparen hilft und Erträge bringt, zählt dazu. Der Gewinn wird zusammenaddiert und wenn der Wert nicht mehr als 801 Euro beträgt, ist er steuerfrei.
Was passiert, wenn 801 Euro nicht reichen?
Ok, im Moment sind die Zinsen mehr als nur niedrig, aber einige Aktien gehen zurzeit durch die Decke oder vielleicht hast du noch einen alten Vertrag, der ordentlich was abwirft. Manchmal reicht der Sparerfreibetrag nicht aus und es werden Kapitalerträge von über 801 Euro erzielt. Jeder Cent, der den Pauschbetrag übersteigt, ist steuerpflichtig.
Vom erzielten Gewinn behält das Kreditinstitut, bei dem du sie erzielt hast, 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie zusätzlich Kirchensteuer für das Finanzamt ein. Letztere wird nur fällig, wenn du sie regulär auch zahlst. Die Steuern werden natürlich nur für die Gewinnsumme fällig, die den Sparerfreibetrag übersteigt.
Doch es gibt die Chance, den Steuersatz zu verringern. Das Zauberwort heißt: Einkommenssteuererklärung! Dort gibst du deine gesamten Kapitalerträge an. Zudem gibst du alle Informationen von der Steuerbescheinigung deiner Bank an. Dann leitet das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung nach Paragraph 32 (d) EstG ein und dein persönlicher Steuersatz wird ermittelt. Liegt dieser unter 25 Prozent, bekommst du eine Steuerrückerstattung.
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