Stubenarrest! Für Katzen gilt ab sofort eine Ausgangssperre
Schlechte Nachrichten für Katzenbesitzer*innen! Ab sofort gilt für die süßen Fellnasen eine strikte Ausgangssperre ...
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Keine Frage, Katzen haben Vögel zum Fressen gern. Immer wieder kommt es vor, dass Miezi ihren Besitzer*innen einen mehr oder weniger lebendigen Piepmatz auf die Fußmatte legt - ob nun als Geschenk oder als Lehrstunde, sei mal dahin gestellt. Doch dem wird jetzt der Riegel vorgeschoben - mit einem knallharten Stubenarrest.
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Ausgangssperre für Katzen: DAS steckt dahinter
Für Katzen hat es sich ausgejagt - zumindest im Süden der baden-württembergischen Stadt Walldorf.
"Ab sofort bis einschließlich 31. August, und danach – bis zum Jahr 2025 – im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August, ist der Freigang von Katzen, die im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung gehalten werden, durch deren Halter*innen zu unterbinden", heißt es in der Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis. Bedeutet im Klartext: Mieze muss im Haus bleiben - für fünf Monate!
Der Grund für diese flauschige Ausgangssperre: Haubenlerchen, eine vom Aussterben bedrohte Vogelart, sollen so vor allem während ihrer Brutzeit von April bis August besser geschützt werden.
Ausgangssperre für Katzen: Bei Verstoß droht ein saftiges Bußgeld
Werden die süßen Fellnasen trotz Ausgangssperre doch draußen erwischt, droht den Katzenbesitzer*innen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Verletzt oder tötet Mieze jedoch eine Haubenlerche, dann können bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Aber wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regeln! Können die Katzenbesitzer*innen nachweisen, dass ihre Fellnase zwar im Geltungsbereich lebt, aber nicht das Brutgebiet der Haubenlerchen durchquert, kann eine Freigangerlaubnis beantragt werden. Zudem ist es erlaubt, mit Miezi an einer kurzen Leine spazieren zu gehen.
Die Gesundheit der Fellnasen steht an erster Stelle. Und doch gefährden einige Katzenbesitzer*innen ganz unbewusst die Gesundheit der Vierbeiner. Mehr dazu erfahrt ihr im Video:
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Artikelbild und Social Media: AE Pictures Inc./Getty Images