Tabuthemen: Über diese 3 Dinge sprechen intelligente Menschen nicht in der Öffentlichkeit
Beziehungsprobleme, Krankheiten, Ziele - diese drei Themen sollte man in der Öffentlichkeit möglichst meiden. In vielen Situationen können sie dir Nachteile verschaffen.
Bei folgenden Themen ist Diskretion gefragt:
Nicht über Beziehungsprobleme sprechen
Ein Problem mit dem Partner (oder Verwandten oder Freunden) liegt einem oft schwer auf dem Herzen. Zu gerne neigt man dazu, sich den Kummer von der Seele zu reden, um sich besser zu fühlen und vielleicht sogar den ein oder anderen Ratschlag einzuholen.
Bevor man über das Problem mit den Kolleginnen beim Mittagessen spricht, sollte man es nochmal überdenken. Chronische Alltagssorgen, anhaltende Streitthemen mit dem Partner oder intime Probleme sollten nur mit sehr vertrauten Freunden besprochen werden, statt mit Bekannten, entfernten Verwandten oder Kollegen.
Denn: Kennt man den Gesprächspartner nicht in- und auswendig, kann man sich nie sicher sein, wann, wie, an wen und ob die Informationen weitergetragen werden. Zudem können öffentliche Lästereien über den eigenen Partner sogar die Beziehung gefährden.
Auch über Familienprobleme sollte man sich möglichst zurückhaltend äußern - seien es die eigenen Eltern oder Geschwister oder die angeheirateten. Ein Erbschaftsstreit oder Scheidungsfall gehört nur in eng vertraute Kreise hinein - auch aus Respekt vor den betroffenen Personen.
Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen den "harten Themen" und "weichen Themen". Über triviale Dinge kann man durchaus sprechen - so lange ein Augenzwinkern hinzugefügt wird: Der Mann, der die Klobrille immer oben lässt oder das Baby, dass noch nicht durchschlafen will, sind durchaus auch in der Mittagspause Smalltalk-kompatibel. Diese "kleinen Alltagsproblemchen" wird sicher die ein oder andere Kollegin teilen können...
Das Thema Krankheiten in der Öffentlichkeit meiden
Wer mit wenig vertrauten Menschen über Krankheiten spricht, riskiert Vorurteile und / oder Mitleid - und beeinflusst somit auch das Bild, das dieser Mensch von einem hat.
In der Regel gilt: Krankheiten nur dann offenbaren, wenn es wirklich notwendig ist - vor allem, wenn es sich um ernsthafte Erkrankungen handelt. Und auch dann gilt: Nur so viel erzählen wie nötig, so wenig wie möglich.
Das gilt übrigens auch für Krankheitsfälle, die nicht einen selbst betreffen, sondern den Partner, das Kind oder andere Verwandte. Krankheiten sind in erster Linie immer Privatsache und gehen "Fremde" nichts an.
Träume und Ziele lieber für sich behalten
Jeder hat irgendwelche Träume und Ziele, die er gerne verwirklichen möchte, aber (noch) nicht so weit ist: sei es der Wunsch auszuwandern, den Job zu wechseln, ein Haus zu kaufen oder eine Familie zu gründen. Doch Obacht: Ziele, die in ferner Zukunft liegen, sollte man lieber nicht vor jedem herausposaunen.
Vor allem in beruflichen Kreisen kann man schnell den Stempel "Träumer" angehängt bekommen. Oder aber die Wünsche werden als "utopisch" verurteilt. Ebenso bieten die persönlichen Ziele eine Angriffsfläche für Menschen, die einem nicht wohlgesinnt sind.
Zudem hat eine Studie der New York University bewiesen, dass man jene Ziele, über die man mit anderen spricht, seltener erreicht werden als jene, die man zunächst für sich behält.
Zudem hateine Studie der New York Universitybewiesen, dass man jeneZiele, über die man mit anderen spricht, seltener erreicht werdenals jene, die man zunächst für sich behält.
Spruchreif sind dementsprechend erst jene Träume, die schon in die Realisierung gehen oder - noch besser! - wenn sie schon in Erfüllung gegangen sind. Bis es so weit ist, sollte es genügen, wenn man den engsten Vertrauten davon erzählt, etwa dem Lebenspartner, den Eltern, Kindern oder der besten Freundin.
Über Geld darf man sprechen!
Über Geld darf man sprechen - und zwar auch dann, wenn Klauseln in Arbeitsverträgen ein Stillschweigen von den Arbeitnehmern verlangen! Das entschied vor einigen Jahren das Landesarbeitsgericht Rostock (Mecklenburg-Vorpommern). Demnach sind solche Klauseln unwirksam (Az.: 2 Sa 237/09, auch SPIEGEL Online berichtete damals). Die Begründung: Ein Gespräch mit Kollegen sei die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Arbeitgeber sich bei der Höhe der Löhne an das Gleichbehandlungsgesetz halte. Und das Gleichbehandlungsgesetz steht rechtlich über der "Schweigepflicht" des Arbeitsvertrages.
Über Geld darf man sprechen - und zwar auch dann, wenn Klauseln in Arbeitsverträgen ein Stillschweigen von den Arbeitnehmern verlangen!Das entschied vor einigen Jahren das Landesarbeitsgericht Rostock (Mecklenburg-Vorpommern). Demnach sind solche Klauseln unwirksam (Az.: 2 Sa 237/09, auchSPIEGEL Online berichtete damals). Die Begründung:Ein Gespräch mit Kollegen sei die einzige Möglichkeit festzustellen, ob der Arbeitgeber sich bei der Höhe der Löhne an das Gleichbehandlungsgesetz halte. Und das Gleichbehandlungsgesetz steht rechtlich über der "Schweigepflicht" des Arbeitsvertrages.
In anderen Ländern, etwa den USA oder Schweden, sprechen alle offen über ihr Einkommen. Wenn man also mit den Kolleginnen oder Bekannten nach einem interessanten Smalltalk-Thema sucht, kann man guten Gewissens zum Thema Gehalt greifen - im besten Fall sorgt das nämlich noch für einen gerechten und somit entspannten Arbeitsalltag...
(ww7)