Achtung! Das macht das Finanzamt mit deinen eBay-Verkäufen
Nach Lust und Laune Omas Keller- und Dachbodenkrempel via eBay verscherbeln? Das ist nicht mehr so einfach möglich ...
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Neues Jahr, neue Gesetze! Pünktlich zum Jahreswechsel ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und damit die EU-Richtlinie 2021/514 in Kraft getreten. Was das bedeutet? Wir haben die Antwort.
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Egal ob Oma Giselas Lampe, die alte Nintendo Switch oder aber der Kleiderschrank von IKEA: Via Online-Handelsplätzen lässt sich schnell und vor allem einfach der ein oder andere Euro dazuverdienen. Aber Vorsicht! Privatanbieter*innen müssen sich künftig vor dem Finanzamt in Acht nehmen.
Warum? Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und EU-Richtlinie 2021/514 besagen, dass wer privat via eBay, Shpock, Vinted, Etsy, Amazon und Co. mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft beziehungsweise mehr als 2.000 Euro kassiert, beim Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden muss. Gleiches gilt neben den Online-Verkaufsplattformen auch für Zimmer-Vermittler und weiteren Portalen, auf denen Waren oder Dienstleistungen gegen ein Entgelt angeboten werden. Es lohnt sich also, ab sofort Buch über sämtliche Verkäufe zu führen.
Im Video: 5 Tipps, wie du dich vor eBay-Kleinanzeigen-Betrug schützt!
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Artikelbild und Social Media: IMAGO / Christian Ohde