Fruchtaufstrich oder Gelee?

Alle Unterschiede von Marmelade, Konfitüre und Co.

Gibt es einen Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre? Wir haben die Antwort!

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Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich, Gelee oder auch Konfitüre extra. Lauter unterschiedliche Bezeichnungen für Brotaufstriche. Wir verraten dir, wie sich die Rezepte unterscheiden.

Unterschied: Marmelade und Konfitüre ist nicht das Gleiche

Du liebst es, morgens den süßen Geschmack von Früchten auf dem Brot oder Brötchen zu haben? Dann bist du mit Sicherheit nicht alleine. Beim Blick auf gekaufte Produkte fällt aber auf, dass manchmal einfach Marmelade draufsteht, dann wieder Konfitüre oder auch Fruchtaufstrich. Gibt es etwa Unterschiede bei Marmelade und Konfitüre?

Ja, die gibt es. Meist liegt es am Rezept für die Zubereitung des Brotaufstrichs. Die verwendeten Zutaten geben also letztlich den Ausschlag, aber tatsächlich hängt es sogar von Gesetzen ab, was auf einem Glas stehen darf oder auch nicht. Zum Glück ist davon das Kochen von Marmelade daheim nicht betroffen, denn das würde zu einigen Veränderungen führen - Erdbeermarmelade würde es nämlich so nicht mehr geben. Eigentlich ziemlich verrückt, oder?

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Das sind die Unterschiede von Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich und Co.

Fruchtige Marmeladen, feine Fruchtaufstriche, eine köstliche Konfitüre, genüssliches Gelee. Oder doch Konfitüre extra? Was darf es denn für dich sein?

Marmelade

Marmelade ist wohl das geläufigste Wort für fruchtigen Brotaufstrich, mal von regionalen Varianten wie Gsälz (in Schwaben) abgesehen. Der Begriff Marmelade stammt eigentlich vom portugiesischen Wort für Quittenmus, "marmelada", das sich von "marmelo" (Quitte) ableitet. Wir sprechen von Erdbeermarmelade, Johannisbeermarmelade oder Orangenmarmelade. Allerdings ist das in zwei von drei Fällen schon mal nicht richtig, wenn es nach der EU geht.

Eine EU-Verordnung legt nämlich fest, dass als "Marmelade" nur Produkte aus Zitrusfrüchten verkauft werden dürfen. Das liegt an der englischen Bezeichnung "marmalade", die nur für Produkte wie Bitterorangenmarmelade und Co. verwendet wird. Es gibt also laut Gesetz zwar Orangenmarmelade, Zitronenmarmelade oder auch Mandarinen- oder Kumquat-Marmelade, aber keine Marmelade aus Erdbeeren, Pflaumen oder Stachelbeeren.

Leckere Brotaufstriche aus diesen Früchten müssen anders bezeichnet werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme für Produkte auf Märkten oder solche, die direkt vom Erzeuger (Ab-Hof-Verkauf) verkauft werden - hier darf z. B. wiederum Erdbeermarmelade verkauft werden. Das liegt daran, dass die EU Rücksicht auf die sprachliche Situation in einigen EU-Ländern geben will.

Konfitüre

Und so sind wir schon zur Konfitüre gelangt. Konfitüre ist laut EU-Recht die Bezeichnung für Brotaufstriche aus mit Zucker eingekochten Früchten, die nicht Zitrusfrüchte sind. Alle anderen Früchte zählen also in diese Kategorie.

Etwas verwirrend könnte es sein, dass es die in Deutschland geltende sogenannte Konfitürenverordnung gibt, die vor der Umstellung des EU-Rechts wiederum vorschrieb, dass Konfitüren Fruchtstückchen enthalten mussten. Das ist durch die Einführung der EU-Verordnung allerdings nicht mehr so.

In einigen Konfitüren darf außerdem Rote-Beete-Saft als Zutat verwendet werden, allerdings nicht für alle Früchte. Zudem ist die Verwendung von Fruchtsaft erlaubt.

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Gelee

Die Bezeichnung Gelee wiederum gibt es nur für Produkte, die nur aus Fruchtsaft hergestellt wurden und keine Fruchtstücke oder Fruchtmark enthalten. Die Früchte werden im Herstellungsverfahren ausgepresst, so dass nur der Fruchtsaft übrigbleibt. Danach wird dieser Saft mithilfe von Gelierzucker eingekocht. Zu Hause kannst du dafür beispielsweise einen Schnellkochtopf verwenden, wie bei diesem Apfelgelee-Rezept.

Die Unterschiede von Marmelade, Konfitüre und Gelee sind also klar geregelt, allerdings machen es Ausnahmen und Sprachgebrauch der Wörter nicht unbedingt einfacher. Zwei Dinge eint diese drei Produkte allerdings, denn sie müssen je nach Frucht mindestens zwischen 25-35% Fruchtanteil haben und einen Gesamtzuckeranteil von mindestens 55%. Ausnahmen gibt es bei einigen Früchten wie der Passionsfrucht oder wenn Ingwer verkocht wird. Beim Zuckeranteil gibt es diese nur für Produkte mit zuckerarmen oder kalorienarmen Rezepten. Außerdem dürfen in den Produkten keine Konservierungsmittel eingesetzt werden. Pektin findet hingegen meist als Geliermittel Verwendung.

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Fruchtaufstrich

Fruchtaufstrich hingegen muss keinen Mindest-Gesamtzuckeranteil und keinen Mindestfruchtanteil haben, weswegen dieser meist etwas niedriger liegt. Zudem gilt das Verbot von Konservierungsstoffen nicht für diese Art von Aufstrich.

Darüber hinaus ist es im Gegensatz zu Gelee und Co. nicht vorgeschrieben, wie der Gesamtzuckeranteil und der Gesamtfruchtanteil deklariert werden muss.

Konfitüre extra und Gelee extra

Was ist Konfitüre extra? Die Bezeichnung "extra" hinter den Worten Konfitüre und Gelee bezeichnet Produkte, die einen höheren Fruchtanteil haben müssen als Aufstriche, die nicht diesen Zusatz tragen.

Der Mindestfruchtanteil beträgt je nach Frucht zwischen 35-45%, allerdings gibt es auch hier wieder Ausnahmen wie Ingwer oder Passionsfrucht. Außerdem gibt es einige Früchte, aus denen keine Konfitüre extra hergestellt werden kann, wie Äpfel oder Tomaten. (Lust auf Marmelade aus grünen Tomaten? Hier entlang!)

Ein weiterer Unterschied: Im Gegensatz zur Konfitüre darf in der Konfitüre extra kein Fruchtsaft verwendet werden.

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