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Die 7 größten Renten-Lügen enttarnt: So schützt du dich!

Wer diese 7 größten Lügen um das Thema Rente kennt, kann sein Geld fürs Alter und im Alter besser zusammenhalten.

Nahaufnahme einer älteren Frau, die Kleingeld in der Hand zählt
Foto: grinvalds/iStock
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Rund um das Thema Rente gibt es viele Irrtümer. Damit du nicht in die Falle tappst, räumen wir mit den größten Mythen auf.

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1. Wer später in Rente geht, bekommt mehr

Ganz so simpel ist die Rechnung nicht, zumal auch Zinsen und Steuern berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, aber weiter vom Gehalt lebt, bekommt für jeden Monat Rentenaufschub einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente um die weiter gezahlten Beiträge. Allerdings fallen in dieser Zeit die Rentenzahlungen natürlich weg. Besser: Rente und Arbeit kombinieren. Egal wie hoch der Verdienst ist, die Rente wird nicht gekürzt.

2. Mit 63 kann ich abschlagsfrei in Rente gehen

Die „Rente mit 63“ schwirrt noch in vielen Köpfen, gibt es durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze aber nicht mehr. Richtig ist: Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann ohne Abzüge in Rente gehen – sofern er das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat. Für 1960 Geborene liegt das bei 64 Jahren und vier Monaten. Die Jahrgänge ab 1964 können erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

3. Abschläge enden mit Erreichen der regulären Altersrente

Nein. Hat man 35 Versicherungsjahre beisammen, kann man mit 63 Jahren in Rente gehen. Jedoch kostet jeder Monat, den man die Rente vorzeitig in Anspruch nimmt, 0,3 Prozent Abschlag. Macht bei einem regulären Anspruch von 1000 Euro und einem um drei Jahren vorgezogenen Rentenbeginn 108 Euro weniger pro Monat – ein Leben lang.

4. Die letzten Jahre vor der Rente sind entscheidend

Das ist nicht ganz richtig. Die Rentenhöhe errechnet sich aus den Beiträgen der gesamten Versicherungszeit. In der Regel ist der Verdienst aber in den letzten Jahren der Berufstätigkeit am höchsten, was sich dementsprechend stark auf die Rente auswirkt.

5. Männer bekommen keine Witwenrente

Das denken viele. Tatsächlich werden Frauen und Männer aber seit 1986 bei der Hinterbliebenenversorgung gleich behandelt. Wichtig: Die Witwen- bzw. Witwerrente muss beantragt werden.

6. Eine Reha führt zur Kürzung der Rente

Das stimmt nicht. Auch während einer Reha werden üblicherweise die Pflichtbeiträge entrichtet, sodass diese Zahlungen für den späteren Rentenanspruch gelten.

7. Die Rente ist sicher

Vielleicht. Fakt ist: Immer weniger Beitragszahler müssen für mehr Rentner aufkommen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prognostiziert „schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025“. Um das System noch zu retten, muss an allen Stellschrauben gedreht werden.

Im Video: Kann eine Rente vererbt werden? Hier hast du Anspruch

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Artikelbild und Social Media: grinvalds/iStock