Kampf gegen Pandemie

Beschlossene Sache! Das sind die neuen Corona-Regeln

Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren! Mit neuen Maßnahmen wird die Bewegungsfreiheit von Ungeimpften nun massiv eingeschränkt.

Beschlossene Sache! Das sind die neuen Corona-Regeln
Foto: Bihlmayerfotografie/IMAGO
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Die vierte Corona-Welle hat Deutschland fest im Griff. Aus diesem Grund legen Bund und Länder nun die Daumenschrauben an, um mit neuen Maßnahmen der Pandemie ein für alle Mal ein Ende zu setzen. Vor allem für Ungeimpfte könnte es jetzt ungemütlich werden.

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Hospitalisierungsrate als wichtiger Faktor: Diese Corona-Regeln gelten in den jeweiligen Stufen

Von nun an wird die Hospitalisierungsrate das Corona-Bild in Deutschland bestimmen. Heißt: Die Maßnahmen richten sich danach, wie vielen Menschen im Krankenhaus wegen Corona behandelt werden müssen. Sobald der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, können die Länder von den bestehenden Maßnahmen abweichen.

Ab dem Schwellenwert 3 gelten flächendeckende 2G-Regelungen. Nur noch Geimpfte und Genesene erhalten Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, zur Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.

Sobald das Land die Hospitalisierungsrate 6 überschreitet, gilt die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Bedeutet, dass Geimpfte und Genesene an Orten mit einem hohen Infektionsrisiko zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorlegen müssen.

Ab einer Hospitalisierungsrate von 9 können die Länder Gebrauch von den "weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes" machen, wie beispielsweise Kontaktbeschränkungen.

3G am Arbeitsplatz und im ÖVNP, Impflicht und & Co: Das sind die neuen Maßnahmen

Zudem gilt ab Mittwoch, dem 24. November eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Beschäftige müssen ihrem Arbeitgeber demnach ein Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Außerdem wird die Homeoffice-Pflicht reaktiviert.

Auch in Bussen und Bahnen soll künftig neben der Maskenpflicht die 3G-Regel gelten. Die Art und Weise der Kontrollen bleibt den jeweiligen Verkehrsunternehmen überlassen.

Ferner will der Bund eine Impfpflicht für Pflegeberufe auf den Weg bringen. Diese soll dann für Mitarbeitende in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten gelten. Darüber hinaus gilt für Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen eine tägliche Testpflicht.

Österreich hingegen verhängt ab Montag, den 22. November, einen Lockdown. Spätestens ab dem 13. Dezember sei dieser für Geimpfte und Genesene wieder vorbei. Danach gelten die regulären 2G-Regelungen. Zudem führt unser Nachbarland ab dem 1. Februar 2022 eine Impfpflicht ein.

"Wir wollen keine fünfte Welle, wir wollen keine sechste und siebte Welle", so Bundeskanzler Alexander Schallenberg.

Darf man nach der Corona-Impfung Sport machen oder Alkohol trinken? Mehr dazu erfahrt ihr im Video:

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Artikelbild und Social Media: Bihlmayerfotografie/IMAGO