Mehr Geld? Das ändert sich 2023 für dich
Neues Jahr, neue Regelungen: Auf was du dich als Bürger 2023 unter anderem freuen kannst– und auf was eher nicht...
Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt. Beim Kauf in einem der verlinkten Shops (Affiliate Link) erhalten wir eine geringfügige Provision, die redaktionelle Selektion und Beschreibung der Produkte wird dadurch nicht beeinflusst.
Bürgergeld
Nach langem Für und Wider ist es beschlossene Sache: das Bürgergeld wird ab 1. Januar Hartz IV ersetzen. Statt der bisherigen 449 Euro soll demnach ein alleinstehender Erwachsener im Regelsatz 502 Euro pro Monat erhalten. Zudem soll es höhere Freibeträge auf Einkommen und Vermögen geben.
Auch interessant:
Preisbremsen
Von der Energiekrise sind fast alle Verbraucher betroffen. Dagegen sollen Preisbremsen bei Gas und Strom helfen. Laut aktuellem Stand werden diese ab 1. März in Kraft treten. Dann gilt: Gaskonsumenten bekommen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen gedeckelten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Beim Strom sollen es 40 Cent pro Kilowattstunde sein. Die Vergünstigungen sollen auch noch rückwirkend für Januar und Februar gelten.
Wohngeld
Wer bisher Wohngeld bezogen hat, darf sich freuen: Ab 1. Januar gibt es im Durchschnitt ca. 190 Euro mehr im Monat. Und: Die Hürden für den staatlichen Mietzuschuss werden geringer, sodass mehr als die bisher knapp 600 000 Haushalte Anspruch darauf haben werden.
Hinzuverdienst
Ersatzlos entfallen sollen ab Jahresbeginn die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner. Damit kann man während seiner vorgezogenen Altersrente unbegrenzt und ohne Abzüge nebenbei arbeiten. Für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten wird die Hinzuverdienstgrenze deutlich erhöht.
49-Euro-Ticket
Über 52 Millionen Bürger haben im Sommer 2022 mit einem 9-Euro-Ticket deutschlandweit den Nah- und Regionalverkehr genutzt. Der Nachfolger, das Deutschlandticket für 49 Euro, soll ab 2023 dauerhaft in Bussen und Bahnen gelten. Starttermin ist voraussichtlich der 1. April.
E-Rezept
Noch offen ist der allgemeingültige Starttermin für das E-Rezept, das elektronische Rezept, das über einen Code in Apotheken eingelöst werden und das Papierrezept ablösen soll. Ursprünglich sollten schon 2022 alle gesetzlich Versicherten auf diese Weise verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen können. Technische Schwierigkeiten in den Arztpraxen, aber auch eine zu komplizierte Bedienung der E-Rezept-App verhinderten dies. Nun wird an einer einfacheren Form gearbeitet, um das E-Rezept im Laufe des Jahres 2023 auf den Weg zu bringen.
Krankenkassenbeiträge
Die wahrscheinlich meisten der mehr als 57 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland müssen sich auf steigende Krankenkassenbeiträge einstellen: Von durchschnittlich 15,9 Prozent soll sich der Beitragssatz um 0,3 Prozent auf 16,2 Prozent erhohen.
CO2-Abgabe
Um klimaschädliche Kohlendioxidemissionen zu reduzieren, wird eine zusätzliche Abgabe auf Öl und Gas erhoben. Diese Abgabe wurde aber bisher nur von Mietern getragen. Mit dem sogenannten Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz werden sich ab 1. Januar auch die Vermieter daran beteiligen müssen. Dann gilt: Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, umso mehr müssen die Vermieter von den Kosten übernehmen. Schließlich sind sie fur dessen energetischen Zustand verantwortlich.
Hier findest du noch mehr Änderungen für 2023:
*Affiliate-Link
Artikelbild und Social Media: iStock/ Dilok Klaisataporn