Wichtige Änderungen!

Neue Regeln beim Kinderkrankengeld!

2024 gibt es neue Regeln beim Kinderkrankengeld. Eine Regelung ist sehr umstritten.

Krankes Kind (Themenbild)
Eltern haben bei der Betreuung von Kranken Kindern Anspruch auf Kinderkrankengeld. (Themenbild) Foto: Suzi Media Production/iStock
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In der Erkältungszeit erwischen Viren und Bakterien nach und nach meist die ganze Familie. Kaum ist einer gesund, läuft beim nächsten die Nase. Eltern kennen das Problem, vor allem in Kindergärten und Grundschulen bekommen Kinder häufig einen Infekt. Eltern haben glücklicherweise die Möglichkeit mit kranken Kindern zu Hause zu bleiben.

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Bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes haben Eltern Anspruch darauf, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, damit sie sich kümmern können. Dafür gibt es eine begrenzte Anzahl von Tagen Kinderkrankengeld.

Bis Ende diesen Jahres gelten noch die Corona-Sonderregeln – ab dem 1. Januar 2024 stehen Eltern dafür 15 Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung. Alleinerziehenden stehen 30 Tage pro Jahr zu. Vor der Corona-Krise gab es pro Elternteil nur zehn Tage Kinderkrankengeld pro Jahr. Während der Corona-Pandemie waren es 20 Tage. 

Diesen Winter soll zudem umgesetzt werden, dass wenn Eltern und Kind zu Hause bleiben müssen, erst ab dem vierten Krankheitstag eine Bestätigung des Kinderarztes nötig ist.

Altersgrenze für den Kinderkrankengeldanspruch

Umstritten bleibt die Altersgrenze des Kinderkrankengeldanspruchs. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) fordert seit Jahren eine Ausweitung, denn bisher gilt der Anspruch nur für Kinder unter zwölf Jahren. Der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Burkhard Rodeck bekräftigte gegenüber MDR Aktuell: "Auch Kinder älter als zwölf Jahre haben je nach Erkrankungsschwere Bedarf an Betreuung."

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Artikelbild & Social Media: Suzi Media Production/iStock (Symbolbild)