Alltagstipps

Richtig reklamieren! Das musst du jetzt über Umtausch & Co wissen

Das Weihnachtsgeschenk gefällt nicht? Richtig Reklamieren ist gar nicht so einfach...

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Alle Jahre wieder bewahren wir die Kaufbelege für Geschenke auf und hoffen, dass wir sie doch nicht brauchen werden. Ist der Gang zum Händler unvermeidlich, gilt es einiges zu beachten:

Richtig reklamieren: Wann Ersatz Pflicht ist – und wann nicht

Grundsätzlich gibt es – vor allem bei Elektrogeräten – die Gewährleistung und die Garantie. Die Gewährleistung ist eine rechtlich verankerte Verpflichtung, dass die Ware mangelfrei ist. Hat zum Beispiel der neue Föhn eine Macke, muss das Geschäft, in dem er gekauft wurde, einwandfreien Ersatz anbieten. Kann er das nicht, muss er dem Kunden den Kaufpreis erstatten – nur gegen Original-Quittung. Bis zum Ablauf eines Jahres nach Kaufdatum darf man davon ausgehen, dass ein Fehler, bereits beim Kauf bestand. Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Vereinbarung des Herstellers und versichert dem Käufer, dass das Produkt für eine Mindestlaufzeit haltbar, bzw. voll funktionsfähig ist.

Reklamationsgrund: Umtausch ist nicht das gleiche wie Rückgabe

Es gibt keinen Anspruch auf den Umtausch eines einwandfreien Produkts, nur weil es den Geschmack des Beschenkten nicht getroffen hat. Viele Händler zeigen sich aber hilfsbereit und tauschen ihre Ware – sofern sie intakt und neuwertig ist – gegen ein anderes Produkt oder einen Warengutschein um. Der Kaufpreis wird hier allerdings nicht erstattet.

Anders beim Rückgaberecht: Gewährt ein Geschäft das Rückgaberecht, können Sie die Ware zurückbringen und sich das Geld auszahlen lassen. Häufig ist das an Bedingungen geknüpft, etwa eine Frist von 30 Tagen oder eine unbeschädigte Originalverpackung. Bei Online-Käufen haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht und können die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Davon ausgenommen sind etwa CDs, DVDs und Computerspiele, deren versiegelte Verpackung geöffnet wurde.