Schärfere Corona-Maßnahmen

Ungeimpfte ohne Test: Jetzt drohen Lohnausfall oder Kündigung

3G am Arbeitsplatz tritt in Kraft. Ungeimpfte müssen in Zukunft einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen, um bei der Arbeit erscheinen zu können. Wer die Regeln missachtet, hat mit harten Konsequenzen zu rechnen – Lohnausfall und Kündigung gehören dazu.

3G am Arbeitsplatz
3G am Arbeitsplatz: Was heißt das für Ungeimpfte ohne Test? Foto: IMAGO / Christian Ohde
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Vergangene Woche einigten sich Bund und Länder auf neue Corona-Regeln, die helfen sollen, die vierte Corona-Welle zu brechen. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist 3G am Arbeitsplatz.

Inzwischen ist auch klar: Wer ungeimpft ohne Test bei der Arbeit erscheint, riskiert wesentlich mehr als mahnende Worte der Chefin oder des Chefs.

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Ungeimpfte ohne Test: 3G am Arbeitsplatz

Ab voraussichtlich Mittwoch (24. November) gilt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen, um auf der Arbeit erscheinen zu dürfen.

"Es geht darum, dass tatsächlich nur dann Beschäftigte eine Betriebsstätte betreten können, wenn sie geimpft sind, genesen oder einen aktuellen Test nachweisen können", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche im Interview mit dem "rbb".

PCR-Test, Schnelltest & Co.: Diese Möglichkeiten gibt es

Ungeimpfte brauchen also einen Test, um arbeiten zu dürfen. Dazu stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Zum einen können sie sich zwischen einem PCR-Test und einem Antigen-Schnelltest entscheiden. Die aufwendigeren PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig, die Schnelltests lediglich 24 Stunden.

Zum anderen gibt es unterschiedliche Testmöglichkeiten. Zunächst sind Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden zweimal pro Woche einen Schnelltest anzubieten. Durchgeführt wird dieser in der Regel von einer geschulten Person vor Ort, also am Arbeitsplatz. Zusätzlich können Ungeimpfte je nach Bundesland mehrere Bürgertests pro Woche in Anspruch nehmen. Diese sind deutschlandweit seit dem 13. November wieder kostenlos und werden in Testzentren, Arztpraxen und Apotheken durchgeführt.

Was nicht geht: Zuhause einen selbstgekauften Schnelltest durchführen und diesen bei der Arbeit vorlegen.

3G am Arbeitsplatz: Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Tests, die 3G am Arbeitsplatz verlangt, sind zum Teil durch Arbeitgeber*innen und Staat abgedeckt. Die Arbeitgeber*innen sind zur Zahlung von zwei Tests pro Woche verpflichtet, der Staat stellt mindestens einen Bürgertest pro Woche zur Verfügung. Drei kostenlose Tests sind den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern damit sicher.

Hinzu kommt: Mindestens ein kostenloser Bürgertest ist genaugenommen die Mindestgrenze und nicht die Maximalanzahl. Wer also in einer Region lebt, in der Testzentren, Arztpraxen und Apotheken ausreichend Testkapazitäten haben, kann sich auch mehrmals pro Wochen testen lassen.

Dennoch wird es Fälle geben, in denen ungeimpfte Arbeitnehmer*innen für ihre Tests selbst aufkommen müssen. Immer dann nämlich, wenn mehr Tests verlangt werden als von Arbeitgeber und Staat abgedeckt und die umliegenden Testkapazitäten beschränkt sind.

Das Kontrollieren von 3G am Arbeitsplatz müssen die Arbeitgeber*innen übernehmen. Dazu reicht es, einfache Listen mit Vor- und Zunahmen der Getesteten anzulegen, die über sechs Monate aufbewahrt werden müssen.

Abmahnung, Lohnausfall und Kündigung: Das droht Arbeitnehmer*innen

Verweigert sich jemand gegen 3G am Arbeitsplatz und erscheint ungeimpft ohne Test, dann kann er – zumindest an diesem Tag – nicht arbeiten. Passiert dies wiederholt, kann die/der Vorgesetzte zunächst mit einer Abmahnung, schließlich aber auch mit Lohnausfall reagieren. Es gilt das Prinzip: Keine Arbeit, kein Lohn.

Bei dauerhafter Verweigerung ist theoretisch sogar eine Kündigung möglich.

3G auch im Home Office?

Zeitgleich mit 3G am Arbeitsplatz haben Bund und Länder eine Home-Office-Verordnung formuliert. Zwar besteht keine Pflicht zum Arbeiten von Zuhause aus – schlichtweg, weil das nicht in allen Berufen möglich ist. Dennoch sollen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeitenden überall dort, wo es geht, Home Office gewähren.

In den eigenen vier Wänden können Ungeimpfte ohne Test uneingeschränkt arbeiten.

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Video: Glutamat

Artikelbild & Social Media: IMAGO / Christian Ohde