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Aufgeklärt! Diese 5 Parkplatz Regeln werden sehr häufig missverstanden

Welche Regeln gelten eigentlich wirklich auf dem Parkplatz? Wir räumen mit den häufigsten Missverständnissen auf.

Parkende Autos
Foto: Josfor/iStock
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Wer seit Jahrzehnten Auto fährt, meint, sich im Verkehr gut auszukennen. Doch manches kann einen auch dann noch immer verwirren – beispielsweise, wenn es um das richtige Verhalten auf Parkplätzen geht. Wir klären die fünf häufigsten Missverständnisse.

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Nach landläufiger Meinung vieler Autofahrer gilt auch auf Parkplätzen die Regel „rechts vor links“. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofes widerspricht dem jedoch. „Im Grunde stellt das Urteil nur noch einmal klar, dass diese Regel nur bei Kreuzungen von Fahrbahnen gilt“, so der ADAC-Experte Jost Kärger.

„Und auf Parkplätzen haben wir diese nur in ganz seltenen Fällen. Meist handelt es sich dort nur um Bereiche, die keinen Fahrbahncharakter haben. Dort gilt dann das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.“ Bedeutet für Autofahrer: langsam und rücksichtsvoll fahren und sich im Zweifel mit den anderen Fahrern per Handzeichen verständigen.

2. Wie wird die Parkplatz-Nutzung geregelt?

Nicht nur bei der Vorfahrt gibt es Unklarheiten. Sondern auch, was die Nutzung von Supermarktparkplätzen angeht. Oftmals herrscht Verwirrung, wenn am Auto etwa ein Knöllchen klemmt oder das Fahrzeug sogar abgeschleppt wurde. „Dabei handelt es sich dann nicht um einen klassischen Strafzettel“, stellt Jost Kärger klar, „sondern um eine Vertragsstrafe. Denn auf Supermarktparkplätzen gilt das Privatrecht.“

3. Sicherheitspersonal auf Parkplätzen?

Dort darf also der Supermarktbetreiber bestimmen, was erlaubt ist und was nicht. Meist werden die Nutzungsbedingungen auf großen Schildern an der Zufahrt erläutert, z.B. wie lange geparkt werden darf.

Wird gegen sie verstoßen, etwa weil man dort nicht nur zum Einkaufen steht, kann er sein Recht eben auch durch eine private Sicherheitsfirma durchsetzen lassen, die dann Tickets verteilt oder Autos abschleppen lässt. „Es lohnt sich also, sich diese Schilder immer durchzulesen.“

4. Ist es erlaubt, einen Parkplatz freizuhalten?

Hier lautet die klare Antwort: Nein, als Person darf man keinen Parkplatz freihalten. Den Beifahrer kurz aussteigen zu lassen, damit er eine Parklücke für einen sichert, geht also nicht. „Das kann im Zweifel bis zur Nötigung gehen, wenn Sie einem anderen Autofahrer so verwehren, in die Parklücke zu fahren. Und das ist dann eine Straftat“, klärt der Verkehrsrechtsexperte auf.

5. Wer zuerst kommt, parkt zuerst – oder?

Streit über freie Parkplätze gibt es nicht nur in Großstädten, in denen es wenig Parkmöglichkeiten gibt. „Hier lautet die Regel: Derjenige, der die Parklücke unmittelbar zuerst erreicht, darf auch hineinfahren.“

Das heißt: Wenn man schon länger auf der gegenüberliegenden Straßenseite wartet, jemand aus der entgegenkommenden Richtung aber auch in die Parklücke möchte, hat dieser Vorrang – selbst wenn er zunächst vorbeifährt, um rückwärts einzuparken.

Denn dadurch, dass die Parklücke auf seiner Straßenseite lag, ist er näher dran.

Im Video: Neue Gesetze und Änderungen im August 2023

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Artikelbild und Social Media: Josfor/iStock