Fast 200 Euro vom Staat für Eltern: Wie du das Geld jetzt noch bekommst!
Um die Kosten fürs Kind im Rahmen zu halten, können manche Eltern bis zu 195 Euro Zuschuss vom Staat bekommen.
Wenn Eltern Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung erhalten, haben sie Anspruch auf 195 Euro für Schulbedarf. Wer, aus welchem Grund auch immer, noch keinen Antrag gestellt hat, kann diesen trotzdem noch nachreichen.
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195 Euro für Schulbedarf: Geld für Bildung und Teilhabe
Wenn Eltern genug Geld für sich selbst verdienen, aber die Kinder nicht finanzieren können - etwa bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylgesetz und dem Kinderzuschlag - haben sie einen Anspruch auf Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Auch weitere Eltern können nach Bedarf Anspruch darauf haben, wenn das Geld nicht reicht.
Die 195 Euro pro Jahr sind für den Schulbedarf der Kinder gedacht. Davon entfallen 130 Euro auf das erste Schulhalbjahr (beginnt meist im August oder September) und 65 Euro auf das zweite Schulhalbjahr (meist ab Februar). So sollen Familien mit geringem Einkommen unterstützt werden. Dieser persönliche Schulbedarf wird anhand der Prozentwerte, die auch für den Regelsatz gelten, jedes Jahr erhöht.
Diese Kinder haben ein Recht auf Leistungen der Bildung & Teilhabe
Berechtigt für Leistungen der Bildung sind Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, also bis zum 25. Geburtstag, wenn sie eine berufs- oder allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Einen Teil der Bildungsleistungen erhalten auch hilfebedürftige Kinder, die in die Kita oder eine Kindertagespflege gehen.
Leistungen der Teilhabe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, also bis zum 18. Geburtstag. "Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird", schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite. "Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner."
Wo die Leistungen für Bürgergeldempfänger*innen beantragt werden können, erfährst du hier beim Familienministerium. Um die 195 Euro für Schulbedarf zu erhalten, müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und Nachweise erbracht werden, ob eine Berechtigung besteht.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Antrag kann rückwirkend gestellt werden
Falls du und deine Kinder Anrecht auf den Zuschuss haben, du aber bislang noch keinen Antrag abgeschickt hast, kannst du das immer noch machen. Wie das Familienministerium schreibt, kann der Antrag bis zu 12 Monate rückwirkend gestellt werden, also auch nach Beginn des Schuljahres.
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