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Heiz-Hammer! So knallhart greift Robert Habeck jetzt durch

Wirtschaftsminister Robert Habeck will jetzt mit diesem neuen Heiz-Plan knallhart durchgreifen. Lies alles darüber.

Robert Habeck
Foto: IMAGO / Political-Moments
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Was der neue Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (53) der Grünen vorsieht und welche Konsequenzen daraus für zahlreiche Haushalte in ganz Deutschland folgen, erfährst du hier.

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Robert Habeck - Das sieht der neue Gesetzesentwurf vor

In Wirtschaftsminister Habecks neuem Gesetzesentwurf, der der "Bild" vorliegt heißt es, betreffend dem Heiz-Plan des Grünen-Politikers, genau: „[Die] Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden.“

Dieses Ziel solle „ab 1. Januar 2024 für jede neu eingebaute Heizungsanlage – unabhängig ob im Bestand oder im Neubau – gelten.“

Im Klartext bedeutet das für Bürger und Bürgerinnen, dass neu eingebaute Heizanlagen ab Januar 2024 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen.

Weiterhin heißt es in dem Dokument: „Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass spätestens im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind.“ Demnach soll ab 2045 Gas und Öl betriebenes Heizen gar nicht mehr möglich sein.

Stattdessen sollen, den Plänen der Bundesregierung nach, ab nächstem Jahr jährlich 500.000 Wärmepumpen eingebaut werden.

„Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, dass ab dem Jahr 2024 jährlich insgesamt 500 000 Wärmepumpen eingebaut werden sollen (Bestandsgebäude und Neubau).“

Das passiert, wenn die alte Heizung kaputt geht

Wie die "Bild" berichtet enthält Habecks Gesetzentwurf auch eine Regelung für kaputte Heizanlagen sowie eine Härtefallregelung. So könne fürs Erste eine neue Gasheizung eingebaut werden, sodass Haushalte nicht plötzlich komplett auf das Heizen verzichten müssen.

So heißt es im Schriftstück: „Es wird einmalig der Einbau z.B. einer (ggf. gebrauchten) fossilbetreibenden Heizungsanlage ermöglicht, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der Heizung planmäßig auf eine die 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllende Heizung umgestellt wird.“

Und weiter: „Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, besteht innerhalb von 10 Jahren nach Ausfall einer Heizungsanlage die Möglichkeit, eine Heizung zu nutzen, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfüllt, wenn der verpflichtete Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren nach Ausfall der Heizungsanlage an das Wärmenetz anschließen zu lassen.“

Im Video: Neue Gesetze und Änderungen im April 2023

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Artikelbild und Social Media: IMAGO / Political-Moments