Ab Januar 2022

Neue Gesetze und Änderungen 2022: Das ändert sich für dich im neuen Jahr!

Das neue Jahr bringt viele neue Gesetze und Änderungen für 2022. Was ab Januar auf dich zukommt, haben wir hier zusammengefasst.

Neue Gesetze und Änderungen gibt es 2022 viele.
Neue Gesetze und Änderungen gibt es 2022 viele. Foto: Zolnierek/iStock
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Neue Gesetze und Änderungen gibt es 2022 viele. Wir haben für dich die wichtigsten zusammengefasst - vom Mindestlohn über das neue Porto bei der Post, höhere Grundfreibeträge bei der Steuer und Verbesserungen beim Umweltschutz.

Änderung im Januar 2022: Porto wird teurer

Für diese Änderung im Januar 2022 haben wohl die wenigsten Menschen Verständnis, sie kommt aber trotzdem. Die Deutsche Post erhöht mal wieder das Porto für Briefe und Postkarten.

Das Porto für Briefe erhöht sich ab 2022 von 80 Cent auf 85 Cent. Postkarten müssen hingegen mit 70 Cent statt 60 Cent frankiert werden. Das wird den immer spärlicher werdenden Postkartenverkehr sicherlich nicht gerade befeuern.

Neues Gesetz im Januar 2022: CO2-Preis steigt – Benzin und Diesel werden teurer

Diese Änderung im Januar 2022 hat es in sich – zumindest für den Geldbeutel. Denn durch die 2. Stufe der CO-Bepreisung steigen die Preise für Öl, Gas, Diesel und Benzin spürbar an.

Der Preis für Benzin steigt dann um 1,5 Cent pro Liter, bei Heizöl und Diesel werden es hingegen 1,6 Cent sein. Der Erdgas-Preis steigt hingegen um 1 Cent pro Kilowattstunde. Die Werte sind unabhängig von den schwankenden Marktpreisen – und sind damit ab Januar 2022 immer in den Preis mit einberechnet.

Mindestlohn steigt + mehr Geld für Azubis

Eine Nachricht, die vor allem für Geringverdiener ein kleiner Lichtblick ist. Ab 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro in der Stunde. Das ist zwar kein allzu enormer Anstieg, dafür wird der Lohn aber im Juli 2022 nochmal erhöht – dann auf 10,45 Euro pro Stunde.

Für Azubis steigt die Mindestausbildungsvergütung von 550 Euro auf 585 Euro im ersten Jahr.

Deutsche Bahn: Kein Fahrkartenverkauf mehr im Fernzug

Änderung bei der Bahn ab 2022: Der Fahrkartenverkauf in Fernzügen mittels Schaffner*in wird abgeschafft. Du hast aber übers Internet – also in der App oder im Browser – nach dem Einsteigen in ICE, EC oder IC die Möglichkeit, noch zehn Minuten lang ab Abfahrt ein Ticket für die Fahrt zu erwerben. Eine Ausnahme gibt es für Schwerbehinderte – diese Personen können auch weiterhin ihr Ticket bei Schaffner*innen kaufen.

Schnell in den Zug und ein Ticket kaufen? Geht ab 2022 nur noch online - für 10 Minuten ab Abfahrt.
Schnell in den Zug und ein Ticket kaufen? Geht ab 2022 nur noch online - für 10 Minuten ab Abfahrt. Foto: Martin Leissl/Bloomberg via Getty Images

Kükenschreddern wird verboten

Ein neues Gesetz im Jahr 2022 wird viele erfreuen: Das Kükenschreddern wird verboten. Damit diese bestialische Praxis nicht mehr ausgeführt wird, müssen die Bruderküken der Legehennen entweder leben dürfen – zum Beispiel für die Fleischproduktion. Oder aber das Geschlecht muss vor dem Schlüpfen bestimmt werden und die Eier mit männlichen Küken werden aussortiert.

Allerdings dürfen Eier aus dem Ausland, bei denen das Schreddern weiterhin angewandt wird, weiterhin verkauft und in Produkten verarbeitet werden.

Neues Gesetz 2022: Existenzminimum wird steuerfrei

Der sogenannte Grundfreibetrag steigt um 204 Euro auf 9.948 Euro für Ledige im Jahr. Damit ist nun das Existenzminimum steuerfrei. Wer jährlich mehr verdient, muss Einkommenssteuer zahlen. Für Paare liegt der Grundfreibetrag bei 19.896 Euro im Jahr.

Pfand wird auf alle Dosen und Einweg-Plastikflaschen ausgeweitet – mit einer Ausnahme

Ein neues Gesetz im Januar 2022 sorgt dafür, dass künftig alle Einweg-Getränkedosen und PET-Flaschen mit 25 Cent Pfand belegt werden. Ausnahmen gelten nur noch für reine Molkereiprodukte. Bislang weitere Ausnahmen, bspw. für weinhaltige Getränke wie Prosecco sowie Saft oder Nektar.

Einwegplastiktüten werden verboten

Einwegplastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern (also die an der Kasse) sind ab Januar 2022 per neuem Gesetz verboten – zumindest im Einzelhandel. Bei Gemüse und Obst, aber auch an Frischetheken sind die dünnen Plastiktüten erlaubt weiterhin.

E-Rezept wird Pflicht

Verschreibungspflichtige Medikamente können künftig nur noch mit einem E-Rezept in der Apotheke geholt werden – das Papierrezept hat ausgedient. Eine Ausnahme wird es nur für Menschen ohne Smartphone geben – diesen wird der Rezeptcode fürs Rezept in der Arztpraxis ausgedruckt.

Hast du ein Smartphone, brauchst du in Zukunft die offizielle E-Rezept-App, deine elektronische Gesundheitskarte (die von der Krankenkasse) sowie einen PIN von der Krankenkasse, um dein Rezept abzuholen. Bis einschließlich Juni 2022 gilt eine Übergangsfrist, in der bei technischen Problemen noch Papierrezepte ausgegeben werden dürfen

Die E-Rezept-Pflicht wird in der Zukunft stufenweise ausgeweitet und betrifft dann irgendwann auch nicht rezeptpflichtige Hilfs- oder Heilmittel.

Änderung 2022: Krankschreibung wird automatisch an Krankenkasse weitergeleitet

Schon seit Oktober ist es möglich, nun aber wird es Dank einer Änderung zum Januar 2022 Pflicht: Wenn du von deiner Ärztin krankgeschrieben wirst, wird der sogenannte „Gelbe Zettel“ nun direkt an die Krankenkasse weitergeleitet.

Das heißt, du bekommst also nur noch zwei Zettel von den Ärzten, wenn du krankgeschrieben wirst. Ab Juli 2022 wird es dann nur noch einer sein – denn dann muss die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital von der Praxis an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Deine Firma kann für die Akten zwar einen Papierzettel verlangen, allerdings nur von der Praxis. Du musst dann bei der Personalabteilung keine Krankschreibung mehr einreichen und kannst dich voll und ganz darauf konzentrieren, wieder gesund zu werden.

Neues Gesetz im Januar 2022: Verbraucherschutz bei kostenlosen Newslettern

Wenn du dich bei einem kostenlosen Newsletter anmeldest, bezahlst du in der Regel mit deinen Daten. Das macht es aus Verbraucherschutzsicht zu einem rechtsgültigen Vertrag, als würdest du mit barem Geld bezahlen – denn deine Daten können im Marketing zu Geld gemacht werden.

Das berücksichtigt nun ein neues Gesetz im Januar 2022 – denn du fällst ab sofort auch bei diesen Gratis-Angeboten unter den Verbraucherschutz. Auswirkungen hat das vor allem für das Kleingedruckte der Anbieter*innen.

Updates für Produkte mit digitalen Elementen

Dieses neue Gesetz im Jahr 2022 macht bestimmt viele Menschen glücklich. Sofern du ein Produkt mit digitalen Elementen wie ein Smartphone, einen Computer, ein Tablet, eine Smart-Watch, einen Smart-TV, ein Navi, intelligente Haushaltsgeräte, ein Auto oder viele andere Produkte kaufst, hast du in Zukunft ein Recht auf Updates. Fehlt das aktuelle Update, gilt das Produkt als mangelhaft und du kannst die Gewährleistung geltend machen.

Die Update-Pflicht gilt aber nicht nur für physische Geräte, sondern auch für Apps, Streamingdienste oder E-Books. Der Zeitraum der Update-Pflicht ist allerdings nicht festgelegt und wird sich wohl letztlich nur über zukünftige Gerichtsurteile eingrenzen lassen.

EEG-Umlage sinkt – Strom wird wahrscheinlich trotzdem nicht billiger

Die EEG-Umlage auf Strom sinkt zum Jahr 2022 von 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Das würde den aktuellen Strompreis um rund 11 Prozent senken, doch angesichts höherer Beschaffungskosten ist billigerer Strom leider trotzdem eher unwahrscheinlich. Der Strompreis bleibt hoch wie nie.

Betriebsrente bei Altverträgen wird bezuschusst

Betriebsrenten mit einer Entgeldumwandlung müssen ab dem Jahr 2022 durch gesetzliche Vorschriften mit 15 Prozent durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Das galt bisher nur für Verträge ab dem Jahr 2019, wird nun aber auch auf Altverträge ausgeweitet

Baden-Württemberg führt Solarpflicht ein

In Baden-Württemberg kommt ab Januar 2022 ein neues Gesetz zum Tragen, das beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen ab 35 Auto-Stellplätzen zum Bau von Photovoltaik-Anlagen verpflichtet. Damit soll mehr Strom aus Sonnenenergie gewonnen werden – auch angesichts der 2022 auslaufenden Atomenergie. Auch in anderen Bundesländern sind ähnliche Gesetze in der Diskussion.

Neues Gesetz 2022: In Baden-Württemberg müssen ab Januar auf neuen Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen ab 35 Auto-Stellplätzen Solarpanels gebaut werden.
Neues Gesetz 2022: In Baden-Württemberg müssen ab Januar auf neuen Nicht-Wohngebäuden und großen Parkplätzen Solarpanels gebaut werden. Foto: danielschoenen/iStock

Änderung im Jahr 2022: Batterien werden umweltfreundlicher

Eine Änderung im Jahr 2022 soll Batterien umweltfreundlicher machen. Dazu wird das Batteriegesetz abgeschafft und durch die Batterieverordnung ersetzt. Diese Verordnung gilt EU-weit.

Pflegezuschuss steigt

Die sogenannten Pflegesachleistungen werden ab Pflegestufe 2 im Januar 2022 um 5 Prozent erhöht.

In Pflegestufe 2 gibt es jetzt 724 Euro statt 689 Euro, in Pflegestufe 3 1363 Euro statt 1298 Euro, in Pflegestufe 4 1693 Euro statt 1612 Euro und in Pflegestufe 4 2095 statt 1995 Euro.

Weiterhin Corona-Hilfen und Kurzarbeit-Erleichterung

Die Corona-Hilfen für Unternehmen und die Erleichterung der Kurzarbeit werden bis März 2022 verlängert. Das gilt auch für die Hilfen für Solo-Selbstständige („Neustarthilfe 2022“). Zudem wird das Überbrückungsgeld III Plus in Überbrückungsgeld IV umbenannt.

Das Kurzarbeitergeld wird bis zum 31. März 2022 mit einer maximalen Bezugsdauer von 24 Monaten ausgezahlt. Allerdings werden deiner Arbeitgeber*in die Sozialversicherungsbeträge im neuen Jahr nur noch zur Hälfte erstattet.

Besserer Schutz beim Kauf von Geräten und Autos

Gute Nachricht für Verbraucher*innen: Ein neues Gesetz ab 1. Januar 2022 sorgt dafür, dass du bei neuen Geräten und auch Autos ein Jahr lang die Möglichkeit hast, es bei Mängeln zurückzugeben – sofern diese schon beim Kauf bestanden haben. Diese sogenannte Beweislastumkehr zu Ungunsten der Verkäufer*innen galt bislang nur 6 Monate.

Solange du einen Mangel also im ersten Jahr der Nutzung feststellst, muss die Verkäufer*in erstmal beweisen, dass dieser nicht schon beim Verkauf des Gerätes vorhanden war.

Sachbezugsgrenze steigt – und darf nicht vom Gehalt abgezogen werden

Arbeitnehmer*innen können sich freuen: Die monatliche Sachbezugsgrenze steigt von 44 auf 50 Euro. Die Arbeitgeber*in kann dir also sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeiten wie einen Gutschein in dieser Höhe geben – und darf es nicht vom Gehalt abziehen oder bar auszahlen. Der Gutschein muss sach- oder dienstleistungsgebunden sein.

Du kannst durch ein Änderung im Januar 2022 monatliche Aufmerksamkeiten von bis zu 50 Euro auf der Arbeit erhalten - sozialversicherungsfrei.
Du kannst durch ein Änderung im Januar 2022 monatliche Aufmerksamkeiten von bis zu 50 Euro auf der Arbeit erhalten - sozialversicherungsfrei. Foto: coffeekai/iStock

Grundsteuerreform beginnt

Die Grundsteuerreform in Deutschland beginnt per Gesetz am 1. Januar 2022. Das heißt, dass rund 36 Millionen Immobilien steuerlich neu bewertet werden müssen. Die Steuererklärung dazu muss je nach Bundesland schon bis Mitte des Jahres vorliegen – inklusive Angaben zu Lage, Fläche und Art des Grundstücks. Die vollständige Umsetzung der Grundsteuerreform selbst ist erst für 2025 vorgesehen.

Supermärkte und Online-Händler müssen Elektroschrott zurücknehmen

Für Supermärkte ab einer Größe von 800 Quadratmetern, die (wenn auch nur von Zeit zu Zeit) Elektrogeräte anbieten, kommt eine Neuerung: sie müssen Elektroschrott annehmen. Allerdings ist das verpflichtende Angebot beschränkt.

Du kannst daher „nur“ drei Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm zurückgeben, wenn du keine Neuware kaufst. Ansonsten musst du ein neues Gerät kaufen. Es gilt allerdings noch eine Schonfrist bis 1. Juli 2022 – erst ab dann sind die Supermärkte verpflichtet, den Elektroschrott anzunehmen. Zudem gilt die Rücknahmepflicht ab Januar 2022 auch für Online-Händler*innen.

Meldepflicht bei Mini-Jobber*innen

Für Mini-Jobber*innen gilt ab Januar 2022 ein neues Gesetz. Die Minijob-Zentrale soll daher einer neuen Arbeitgeber*in künftig Auskunft darüber erteilen, in welchem Zeitraum die Person schon woanders angestellt war. So soll die neue Arbeitgeber*in leichter herausfinden, ob das Arbeitskontingent von 70 Tagen bzw. drei Monaten schon ausgeschöpft ist oder nicht. Bislang basierte diese Angabe auf den Angaben im Bewerbungsfragebogen.

Außerdem muss die Firma der Minijob-Zentrale melden, bei welcher Krankenversicherung die Mini-Jobber*innen gemeldet sind, da diese sich selbst versichern müssen und nicht über die Arbeit versichert sind. Das soll mittels Kopie der Gesundheitskarte erfolgen und verhindern, dass die Mini-Jobber*innen nicht versichert sind.

Regelsätze für Grundsicherung im Alter, ALG II und Sozialhilfe steigen

Die Regelsätze für verschiedene Leistungen steigen im kommenden Jahr. Dazu zählen unter anderem die Grundsicherung im Alter, das ALG II sowie die Sozialhilfe. Diese steigen um 0,76 Prozent, was am Ende dann drei Euro mehr ausmacht.

Auch für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren ist eine Erhöhung von 3 Euro im Monat vorgesehen. Für Kinder unter 6 Jahren werden die Leistungen um 2 Euro erhöht.

64- bis 69-Jährige: Pappführerschein muss umgetauscht werden

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wird es ab 2022 ernst – sie müssen sich von ihrem bis 1998 ausgestellten Papierführerschein endgültig verabschieden. Die Umtauschphase beginnt mit dem neuen Jahr. Dafür hast du Zeit bis 19. Juli 2022 – danach werden Bußgelder verhängt, bspw. bei einer Verkehrskontrolle.

Vermieter*innen müssen Mieter*innen monatlich Verbrauch mitteilen

Sofern du einen fernablesbaren Verbraucherzähler in deiner Mietwohnung hast, muss dir deine Vermieter*in künftig monatlich eine Verbrauchsübersicht übermitteln. Das soll helfen, dass du deinen Verbrauch schneller anpassen kannst. Die jährliche Heizkostenabrechnung wird davon nicht ersetzt oder berührt.

Die fernablesbaren Verbraucherzähler sind bei Neuinstallationen seit Oktober 2020 Pflicht und müssen überall ausgetauscht werden, wo kein solcher Zähler installiert ist – bis zum Jahr 2027.

E-Auto-Besitzer*innen können eingesparte CO2-Emissionen verkaufen

Falls du ein reines E-Auto besitzt, kannst du jetzt sogar noch Geld verdienen – indem du deine eingesparten CO2-Emissionen an Mineralölunternehmen verkaufst, damit diese die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele erreichen können. Damit kannst du laut ADAC mehrere 100 Euro im Jahr dazuverdienen.

Niederlande: Höhere Strafen bei Verkehrsverstößen

Achtung für Autofahrer*innen in den Niederlanden! Die Strafen für Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren werden ab 1. Januar 2022 erhöht.

So zahlst du für Park- und Halteverstöße mindestens 60 bis 100 Euro. Die Fahrt über eine rote Ampel kostet dich 250 Euro, ebenso das Überfahren einer durchgezogenen Linie oder das Telefonieren ohne Freisprechanlage.

Ebenso erhöht werden die Kosten für überhöhte Geschwindigkeit. Wenn du innerorts bspw. 15 km/h zu schnell unterwegs bist, kostet dich das 139 Euro. Außerorts werden 133 Euro fällig, auf Autobahnen 123 Euro. Die Strafen erhöhen sich ab 5 km/h zu schnell in 5-er Schritten – also 5-9 km/h, 10-14 km/h usw.

In Deutschland ist es vor kurzem auch teurer geworden, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen:

OneDrive wird für alte Windows-Versionen eingestellt

Für Nutzer*innen der Microsoft-Cloud OneDrive auf den Betriebssystemen Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 wird die Luft langsam aber sicher dünn. Zum neuen Jahr wird Microsoft keine Sicherheits-Updates mehr bereitstellen. Das bedeutet, dass dein Programm nicht mehr verbessert wird – doch das ist nicht alles.

Ab März 2022 wird dein OneDrive nicht mehr synchronisiert. Das heißt für dich, dass du neue Daten nicht mehr dort ablegen kannst. Das wäre in deinem Fall dann nur noch über die Browser-Version von OneDrive möglich. Du solltest dir einen Wechsel also genau überlegen – denn eine alte Version des Programms ist nicht mehr sicher.

Online-Marktplatz von Rewe wird eingestellt

Das Unternehmen REWE stellt seinen beliebten Online-Marktplatz ein. Dort kommen Dritthändler*innen ihre Produkte an Endkunden verkaufen. Bis Ende 2021 ist es noch möglich, Bestellungen zu tätigen. Diese werden dann bis 31. Januar 2022 abgearbeitet, dann endet der Dienst.

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Artikelbild und Social Media: Zolnierek/iStock