Handyvertrag, Cookie-Banner & Co.

Neue Gesetze und Änderungen im Dezember 2021: Das ändert sich für dich!

Es ist wie jeden Monat. Es kommen neue Gesetze und Änderungen im Dezember 2021 auf dich zu – aber diesmal sind es besonders viele.

Neue Gesetze und Änderungen im Dezember 2021 gibt es viele.
Neue Gesetze und Änderungen im Dezember 2021 gibt es viele. Foto: Zolnierek/iStock
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Manche davon sind gut für den Geldbeutel, andere eher nicht, und wieder andere erhöhen die Sicherheit im Netz oder sorgen dafür, dass du endlich schneller von A nach B kommst. Alle neuen Gesetze und Änderungen im Dezember 2021, die für dich wichtig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Neues Gesetz im Dezember 2021: Rezeptpflichtige Arzneimittel werden 20 Cent teurer

Am 15.12. tritt ein Gesetz in Kraft, das rezeptpflichtige Arzneimittel teurer macht. Die Preise für die fertig verpackte Medikamente steigen generell um 20 Cent, welche wiederrum in den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes fließen sollen. Das berichtet unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Änderung im Dezember 2021: Corona-Impfung für Kinder ab 5 Jahren?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA wird im Dezember voraussichtlich den Biontech-Impfstoff für Kinder von 5-11 Jahren zulassen. Damit können die Kleinen, die zurzeit dem Coronavirus noch schutzlos ausgeliefert sind, endlich geschützt werden.

Bis die Impfung in Deutschland zugelassen ist, wird nach der EMA-Zulassung aber noch ein bisschen Zeit vergehen, bis die Ständige Impfkommission (STIKO) auch in Deutschland die Zulassung erteilt – so zumindest ist es angesichts der bisherigen Zulassungen zu erwarten. Die STIKO-Expert*innen prüfen nochmals alle Informationen auf Herz und Nieren, bevor sie die Impfstoffe für bestimmte Gruppen empfehlen.

Die Erwartungen sind, dass für gesunde Kinder der Impfstoff als Corona-Schutz erst im kommenden Jahr verfügbar ist, für vorerkrankte Kinder wird die Impfzulassung allerdings schon früher erwartet. Was aber auf jeden Fall anders sein wird, ist die Impfdosis. Diese beträgt bei Kindern wohl nur ein Drittel der Dosis, die Jugendliche bekommen.

Pfändungsschutzkonto

Das sogenannte Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz sorgt dafür, dass nun bei Pfändung des Guthabens auch Gemeinschaftskonten unter den Pfändungsschutz fallen. Zudem wird die Frist, in der pfändungsfreies Guthaben, das nicht verbraucht wurde, übertragen werden kann, um zwei Monate auf drei Monate verlängert.

Zudem wird der Pfändungsschutz auf Nachzahlungen von Leistungen wie Einkommen oder Sozialleistungen ausgeweitet. Die Aufrechnung und Verrechnung bei Zahlungskonten mit negativem Saldo werden zudem verboten. Es soll zudem weitere Geldleistungen geben, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen, der Zugang zu Nachweisen für eine solche Erhöhung wird zudem erleichtert.

Du kannst im Fall der Fälle deine Bank dazu verpflichten, dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das sogenannte P-Konto MUSS deine Bank dann einrichten. Damit behältst du unbürokratisch Zugriff auf den unpfändbaren Teil deiner Einkünfte und kannst dir eine angemessene Lebensführung sichern – so zumindest der Grundgedanke.

Neues Gesetz im Dezember 2021: Pfändungsschutz und Schutz von Gerichtsvollzieher*innen vor Gewalt

Ein neues Gesetz ab 1. Dezember 2021 soll dafür sorgen, dass Gerichtsvollzieher*innen nun besser vor Gewalt durch übergriffige Schuldner*innen geschützt sind, berichtet Haufe. Die Gerichtsvollzieher*innen dürfen nämlich ab dem Stichtag Auskünfte bei der Polizei einholen, ob sie bei der anstehenden Vollstreckung gefährdet sind und in diesem Fall polizeiliche Unterstützung notwendig ist.

Auch die Einholung von Dritteinkünften soll zukünftig leichter sein. Wenn die Schuldner*innen nicht auffindbar waren und der Bescheid über die Vermögensaufstellung nicht zustellbar war, gab es bislang keine Handhabe, über das Vermögen Auskunft zu erlangen. Das dürfen die Vollzieher*innen ab Dezember beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

Manche Menschen werden aggressiv und handgreiflich, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht (Symboldbild).
Manche Menschen werden aggressiv und handgreiflich, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht (Symboldbild). Foto: PeopleImages/iStock

Allerdings gibt es auch für Betroffene von Pfändungen Verbesserungen. Die Pfändungsfreigrenzen für Weihnachtsgeld, Renten oder manche Lebensversicherungen werden angehoben und auch die Liste der unpfändbaren Sachen soll an das heutige Leben angepasst werden. Zum Beispiel sind nun Dinge vor Pfändung geschützt, die für Arbeit, Fortbildung und Co. benötigt werden, ebenso Gegenstände für die Religionsausübung. Auch Tiere sind besser vor Pfändung geschützt.

Telekommunikationsgesetz – Nebenkostenprivileg fällt weg, aber Glasfaserausbau kostet

Ab 1. Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz. Das hat viele Neuerungen parat – einige sind gut, andere könnten für Mieter*innen ziemlich teuer werden.

Auf der einen Seite fällt beispielsweise das Nebenkostenprivileg für Mieter*innen weg. Wer zum Beispiel einen TV-Kabelanschluss hat, den aber gar nicht nutzt, muss in Zukunft auch nichts mehr dafür blechen.

Auf der anderen Seite können Vermieter*innen die Kosten für den Anschluss ans Glasfasernetz fürs Internet auf die Nebenkosten der Mieter*innen umwälzen. Das bedeutet, dass an zusätzliche Nebenkosten bis zu 540 Euro auf Betroffene zukommen können. Hierbei ist es wichtig, dass es um den Anschluss allein geht – egal ob du einen Glasfaser-Tarif hast oder nicht.

Die Kosten werden mit 60 Euro jährlich gedeckelt über einen Zeitraum von 5 Jahren – also 300 Euro. In Ausnahmefällen dürfen die Kosten aber auch über 9 Jahre abgetragen werden, was dann 540 Euro macht. Die Kosten geltend gemacht werden können rückwirkend für Anschlüsse ab 2015 und bis ins Jahr 2028. Also könntest du auch mit einem bestehenden Glasfaser-Anschluss in Zukunft höhere Nebenkosten haben.

Dir ist es bestimmt schon aufgefallen – und das vor allem, weil es einfach nur unendlich nervig ist. Die Cookie-Banner – immer dann, wenn du eine neue Webseite betrittst oder eine Seite, die du schon besucht hast, ihre Cookie-Policy geändert hat – ploppen einfach auf und du musst ihnen aktiv zustimmen oder eben etwas komplizierter ablehnen.

Das Prinzip dahinter ist gut. Dir können nicht einfach ungefragt und nur mit einem Hinweis Cookies untergejubelt werden, also kleine Dateien, die dich im Internet als du selbst identifizieren – wenn auch meist anonym. Dadurch kann die Werbeindustrie ein Profil von dir und deinen Vorlieben erstellen und gezielt Werbung an dich ausspielen, die dich dazu verleiten soll, eher etwas zu kaufen. Durch diese gestiegene Wahrscheinlichkeit des Kaufs können die Werbetreibenden deutlich mehr Geld für platzierte Anzeigen verlangen.

Das Gute ist jetzt, dass mit dem Stichtag 1. Dezember eine Übergangsfrist ausläuft und nun ALLE Webseiten die entsprechenden Cookie-Banner haben MÜSSEN. Die Vorabauswahl „berechtigtes Interesse“ ist nicht mehr erlaubt. Das heißt, falls du eine kleine Webseite besitzt, die nicht damit ausgestattet ist, könnte dich der Bannstrahl treffen und du kannst ab dem genannten Datum wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten werden. Die Höchststrafe liegt dabei bei einem Bußgeld von 300.000 Euro.

Wichtig ist, dass Webseiten vorab keine Haken setzen dürfen, außer dem für die technische Notwendigkeit. Cookie-Banner mit vorab gesetzten Haken sind illegal, genauso wie auch ein einfacher Hinweis auf die Datenschutzerklärung – wie es früher oft der Fall war. Nutzer*innen MÜSSEN aktiv die Haken setzen oder über einen Button allen zustimmen. Vor der Zustimmung darf die Datenübertragung zum Nutzer nicht beginnen, das Banner muss also beim ersten Besuch der Webseite direkt erscheinen. Was dann eben auch die schlechte Nachricht ist – es gilt für ALLE Webseiten und wird durch die wegfallende Frage nach dem berechtigten Interesse wahrscheinlich in Zukunft auch öfter abgefragt.

Das neue TTDSG erlaubt Nutzern aber auch, sogenannte Personal-Management-Lösungen zu nutzen, allerdings muss hierfür rechtlich noch mehr getan werden. Es kann aber sein, dass du in Zukunft die Möglichkeit hast, mit einem Programm oder einer Browsererweiterung deine bevorzugten Voreinstellungen für alle Seiten im Internet zu übernehmen. Was dann auch das nervige Aufploppen der Cookie-Consent-Banner beendet. Bis dahin kann es allerdings noch ein paar Monate dauern.

Neben Cookies und Datenschutz werden mit dem TTDSG auch die Strafen für unerlaubte Bild- und Videoaufnahmen verschärft, ebenso wie für unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Nummer.

Tierversuche

Für Tierversuche gelten ab 1. Dezember 2021 strengere Regeln. Tierversuche müssen dann nicht nur gemeldet („angezeigt“) werden, sondern in verschiedenen Fällen auch genehmigt werden. Zudem erweitert sich die behördliche Prüfung dieser Vorgänge.

Das gilt beispielsweise für Tierversuche bei der Arzneimittelzulassung und diagnostischen Zwecken, aber auch für Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung. Auch sollen Einrichtungen, in denen Tierversuche mit Primaten durchgeführt werden, einmal jährlich kontrolliert werden, wie die Ärztezeitung schon im Mai berichtete. Grund für das neue Gesetz im Dezember 2021 ist eine Mahnung an Deutschland, EU-Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen.

Winter-Fahrplan Deutsche Bahn

Alle Jahre wieder kommt der Winter-Fahrplan bei der Bahn. Auch im Dezember 2021 bringt der Winter-Fahrplan der DB einige Neuerungen mit sich, die ab dem 12. Dezember gelten.

So gibt es ab Dezember mehr ICE-Sprinter-Verbindungen. Das bedeutet, dass es zusätzlich mehr Züge geben wird, die seltener halten – und dafür schneller am wichtigen Endbahnhof sind. So kannst du zum Beispiel in 3:55 Stunden von Köln nach Berlin fahren. Abfahrt des Zuges ist allerdings Bonn.

Genauso schnell bist du von Köln nach München (mit Start in Düsseldorf + Halt in Frankfurt/Main) und mit einem Spätsprinter von München nach Berlin (Halte in Nürnberg und Erfurt). Nur 3:45 Stunden brauchst du dagegen mit dem Frühsprinter von Hamburg nach Frankfurt/Main Flughafen mit Halten in Hannover und Frankfurt/Main Hbf.

Daneben gibt es eine Reihe neuer Direktverbindungen, zum Beispiel mit dem ICE von Köln nach Binz (Rügen), aber auch IC-Verbindungen von Frankfurt/Main nach Norddeich Mole (Ostfriesland) oder Koblenz nach Bremerhaven.

Zusätzlich werden auch Verbindungen ins Ausland schneller. Die Reise auf der Strecke München-Lindau-Zürich wird nun 30 Minuten schneller sein. Ebenfalls soll es eine direkte Verbindung von Frankfurt am Main über Lindau und Innsbruck, Salzburg, Linz nach Wien geben. Die Alpen rücken also näher. Im Norden hingegen dürfen sich Dänemark-Reisende freuen. Im Sommer werden nun alle 2 Stunden Züge von Hamburg nach Dänemark fahren – über Padborg (bei Flensburg) nach Aarhus oder Kopenhagen.

Ab Sommer verkehren die Züge zwischen Hamburg und Dänemark alle zwei Stunden - so kommst du schnell nach Kopenhagen (Bild) oder Aarhus.
Ab Sommer verkehren die Züge zwischen Hamburg und Dänemark alle zwei Stunden - so kommst du schnell nach Kopenhagen (Bild) oder Aarhus. Foto: Nick Pedersen/Getty Images

Des Weiteren wird es neue Nachtzugverbindungen geben. Zum einen kommt die Strecke Zürich-Basel-Freiburg-Offenburg-Bonn-Köln-Düsseldorf-Duisburg-Amsterdam hinzu, zum anderen Wien-Linz-Salzburg-Rosenheim-München-Paris. Betrieben werden die Nachtzüge von der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB).

Außerdem wird die Fahrt des sogenannten XXL-ICE 4 von München nach Dortmund nun auch weiter über Münster, Osnabrück, Bremen bis nach Hamburg verlängert. Überdies werden einige Intercity-Züge durch ICEs ersetzt, zum Beispiel zwischen Frankfurt/Main und München mit Halt in Stuttgart, aber auch bei Verbindungen ab/nach Karlsruhe. Zudem gibt es zahlreiche neue Verbindungen zwischen deutschen Großstädten und in die Schweiz mit ganz neuen Zügen. Es passiert also wirklich viel. Ganz genau kannst du dir die neuen Verbindungen auch bei der DB anschauen.

Neues Gesetz im Dezember 2021: Verträge einfacher kündbar

Es wurde langsam Zeit für dieses Gesetz. Im Dezember 2021 ist es endlich soweit – Verträge für Internet, Handy werden endlich einfacher kündbar.

Wenn du nun also einen Handyvertrag abschließt mit einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten, darf er danach nicht mehr einfach verlängert werden, sondern ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Wenn das mal keine guten Nachrichten sind.

Und es wird noch besser: das gilt nicht nur für neue Verträge, sondern auch für Bestehende. Ebenfalls einfacher kündbar werden Verträge beim Zusammenzug, wenn ein Vertrag überflüssig wird, weil der Anschluss schon besetzt ist. Oder falls du umziehst und die genannten Konditionen im Vertrag nicht mehr erfüllt werden können. Zudem müssen Anbieter*innen die Bestandskund*innen einmal jährlich darüber informieren, ob es den Tarif inzwischen zu besseren Konditionen gibt.

Änderung im Dezember 2021: Windows 10 2004 – Support läuft im Dezember aus

Microsoft hat das am häufigsten genutzte Computer-Betriebssystem im Angebot: Windows. Erst kürzlich gab es das neue Windows 11. Allerdings haben noch viele Menschen Windows 10 – und davon gibt es viele Versionen. Je nachdem, wann du das letzte Update gemacht hast, hast du vielleicht noch Windows 10 2004 (mit dem Jahr hat das nichts zu tun).

Diese Version ist im Mai 2020 erschienen. Solltest du seitdem kein Windows-Update mehr durchgeführt haben, musst du dringend aktualisieren – auch wenn es etwas länger dauert. Denn im Dezember 2021 stellt Microsoft den Support dieser Windows-Version ein und du bist dann nicht mehr länger gut geschützt.

Anrufe bei 0180er-Nummern werden billiger

Es war immer eine leidliche Geschichte. Wenn irgendwas nicht funktioniert hat, konnten Kund*innen unter sogenannten 0180er-Nummern das Service-Center oder den Kunden-Service erreichen. Das konnte dann aber schnell ganz schön teuer werden, denn die Anbieter*innen verlangten für die Anrufe saftige Gebühren – zumindest für Mobilfunk-Anrufer*innen. Die zahlten generell 42 Cent pro Anruf oder Minute.

Mit einer Änderung im Dezember 2021 wird der Anruf im Callcenter aber günstiger. Je nachdem, welche Ziffer hinter der 0180 steht, zahlst du ab sofort die folgenden Preise:

  • 01802: 6 Cent pro Anruf

  • 01803: 9 Cent pro Minute

  • 01804: 20 Cent pro Anruf

  • 01805: 14 Cent pro Minute

  • 01806: 20 Cent pro Anruf

  • 01807: 30 Sekunden kostenlos, dann 14 Cent pro Minute

Änderung im Dezember 2021: ARD beendet Satelliten-Hörfunkangebot

Die ARD beendet zum 14. Dezember 2021 ihr Satelliten-Hörfunkangebot. Schon im Juli wurde vielerorts ein neuer Standard eingeführt, der weniger Datenverbrauch bei gleichbleibendem Klang hat.

Das gilt u.a. für Vodafone-Kunden, aber auch Nutzer von Astra-Empfang auf dem TV. Hintergrund der Änderung ist, dass es inzwischen fast flächendeckendes Kabelnetz in Deutschland gibt und die Radioprogramme auch hierüber empfangen werden können.

GTA Online – Support für PS3 und XBOX360 läuft aus

Diese Änderung im Dezember 2021 ist was, das vielleicht auch deinen Freund betrifft. Solltet ihr noch eine alte PlayStation 3 oder XBOX 360 daheim haben, heißt es Abschied nehmen von GTA Online, dem Mehrspieler-Modus von GTA V. Die Server für das Action-Game von Rockstar werden am 16. Dezember abgeschaltet.

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Artikelbild und Social Media: Zolnierek/iStock

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