Neue Gesetze und Änderungen im März 2023: Das ändert sich für dich!
Einige neue Gesetze und Änderungen im März 2023 betreffen auch dich. Was sich alles tut, liest du hier.
- Neues Gesetz im März 2023: Gaspreisbremse kommt
- Heizöl-Rückerstattung kommt – auch für Pellets, Kohle und Flüssiggas
- Änderung im März 2023: Energiepauschale für Studierende
- Strompreisbremse kommt
- Corona-Testverordnung läuft aus: PCR-Teststellen verlieren Zulassung
- Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung läuft bis 15. April weiter
- Änderung im März 2023: EU-Ökoverordnung wird ausgeweitet
- Krombacher erhöht Bierpreise
- Microsoft stellt Social-Plattform für Virtual Reality ein
- Microsoft Edge zeigt PDF bald mit Adobe an
- Änderung im März 2023: Aldi Süd stellt Prospekte ein
- Amazon stellt smarten Service ein
- Neue Zugverbindung zwischen Berlin und Warschau
Neue Gesetze und Änderungen im März 2023 gibt es wieder einige. Es tut sich was in der Energieversorgung, aber auch Corona huscht noch einmal um die Ecke mit einer Änderung, genauso wie sich Aldi mal wieder etwas hat einfallen lassen, das einigen sicher nicht gefallen wird. Was sich alles in deinem Leben tut, verraten wir dir in diesem Artikel.
Neues Gesetz im März 2023: Gaspreisbremse kommt
Die Bundesrepublik ächzt unter den absurd hohen Energiepreisen, die uns der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine durch Wladimir Putin und eine einseitige Energiepolitik der vergangenen Jahrzehnte eingebrockt haben. Durch das neue Gesetz im März 2023 kommt es nun endlich zur Gaspreisbremse.
Das bedeutet, dass rückwirkend ab Januar 2023 die Kosten für Gas ein Jahr lang auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Nur die restlichen 20 Prozent werden voll berechnet. Für Mieter*innen wird es aber noch eine Weile dauern, bis sich ihr Nebenkostenabschlag ändert: Hier hängt alles von der Jahresabrechnung des Vermieters*der Vermieterin ab.
Heizöl-Rückerstattung kommt – auch für Pellets, Kohle und Flüssiggas
Wer mit sogenannten leitungsgebundenen Kraftstoffen heizt, wird ebenfalls von der Bundesregierung entlastet. Falls du einen der genannten Kraftstoffe im Jahr 2022 bis zum 1. Dezember gekauft hast und er mehr als doppelt so teuer war wie beim letzten Kauf, kannst du die Rückerstattung in Anspruch nehmen, falls folgende Kriterien gelten:
Heizöl: ab 1,21 Euro pro Liter
Pellets: ab 0,41 Euro pro Kilogramm
Flüssiggas: ab 0,99 Euro pro Liter
Kohle: ab 0,17 Euro pro Kilogramm
Dafür wird allerdings ein Antrag samt eidesstattlicher Erklärung nötig und die Höhe der Entlastung beträgt maximal 2.000 Euro. Beträge unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt und insgesamt werden nur 80 Prozent der Mehrkosten erstattet.
Leider muss aber dazu gesagt werden, dass das alles bislang eher graue Theorie ist. Nur in Berlin ist Stand jetzt eine Antragstellung überhaupt möglich – was in der Presse als Wahlkampfgeschenk der Regierung an die Bürger gewertet wird.
Änderung im März 2023: Energiepauschale für Studierende
Ab 15. März 2023 können Studierende einen Antrag auf Auszahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro stellen. Für die Identifizierung auf der digitalen Plattform benötigen Berechtigte ein sogenanntes BundID-Konto.
Strompreisbremse kommt
Durch die Strompreisbremse, die ab 1. März 2023 gilt, verändern sich die Abschlagszahlungen an die entsprechende Versorgungsfirma. Je nachdem, was du aktuell zahlst, sind die Verringerungen aber teilweise sehr gering oder du bekommst nicht in den Genuss. Dazu wirst du von der jeweiligen Firma informiert.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt ein Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde, für die restliche Strommenge wird der volle Preis fällig. Falls du zu Jahresende immer eine Endabrechnung bekommst, wird die Hilfe unter Umständen erst im entsprechenden Zeitraum mit einberechnet. Strom sparen lohnt sich also.
Corona-Testverordnung läuft aus: PCR-Teststellen verlieren Zulassung
Gibt es bald keine Corona-Teststationen mehr? Zumindest in Bezug auf PCR-Tests wird das der Fall sein. Die Corona-Testverordnung gilt nur bis 28. Februar 2023, was bedeutet, dass es ab 1. März 2023 keine Zulassung mehr für das Betreiben von PCR-Teststellen gibt. Wenn du trotzdem einen PCR-Test machen möchtest oder musst, müsstest du zum Hausarzt*zur Hausärztin oder ins Krankenhaus gehen.
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung läuft bis 15. April weiter
Die deutsche Sprache kennt Fachbegriffe, die sich kaum aussprechen lassen, daher wollen wir mal zusammenfassen, was es mit diesem Monstrum aus der Überschrift auf sich hat:
Du hast dich darauf gefreut, dass bald der Kirchturm in deiner Gemeinde wieder in der Nacht beleuchtet wird? Das wird erstmal nicht passieren, denn die entsprechende Verordnung wurde bis 15. April verlängert.
Das heißt auch: Die Straßenbeleuchtung bleibt nachts vielerorts ebenfalls ab gewissen Uhrzeiten abgeschaltet oder reduziert und im Betrieb gibt es weiterhin Vorgaben fürs Heizen und das warme Wasser.
Änderung im März 2023: EU-Ökoverordnung wird ausgeweitet
Die EU-Ökoverordnung führt eine Änderung ein und wird zum 1. März 2023 ausgeweitet. Sie reguliert unter anderem den Stromverbrauch für elektronische Displays wie Fernsehgeräte.
Hierunter fallen ab März auch Geräte der Premiumklasse, wie 8K-Fernseher, aber auch sogenannte OLED-TVs. Für einige Geräte wird es also dunkel, denn bis zum 1. März noch nicht in Verkehr gebrachte TV-Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU verkauft werden.
Krombacher erhöht Bierpreise
Eine unschöne Änderung am 1. März 2023 gibt es für Freund*innen der Getränke der Brauerei Krombacher, denn diese hebt ihre Preise an. Das bedeutet auch Preiserhöhungen für nichtalkoholische Getränke wie Vitamalz, Orangina und die ganze Schweppes-Palette.
Microsoft stellt Social-Plattform für Virtual Reality ein
Tech-Gigant Microsoft stellt seine Social-VR-Plattform AltspaceVR ein. Den letzten Akt vollzieht die Firma am 10. März 2023. Solltest du noch Daten sichern wollen, wird empfohlen, diese bis dahin herunterzuladen – ansonsten werden sie gelöscht.
Microsoft Edge zeigt PDF bald mit Adobe an
Du kennst das vielleicht, wenn du eine PDF-Datei auf deinem Laptop oder PC öffnest, solange kein anderer Browser offen ist – der Browser Microsoft Edge öffnet sich und das Dokument wird angezeigt. Obwohl du statt Edge eigentlich immer andere Browser benutzt, um im Internet zu surfen.
Daran wird sich nach dieser Änderung im März 2023 nichts ändern, allerdings wird nicht mehr die Edge-eigene Implementierung das PDF anzeigen, sondern der Adobe Acrobat Reader – in Edge. Für dich sollte sich keine große Änderung ergeben, außer dass du vielleicht hin und wieder Werbung für die Produkte von Adobe angezeigt bekommst. Für Mac-Computer soll die Änderung erst später folgen, wobei der Browser dort eigentlich keine Rolle spielt.
Änderung im März 2023: Aldi Süd stellt Prospekte ein
Eine Änderung im März 2023 gibt es für Liebhaber*innen des Aldi-Süd-Prospekts in Papierform - in Form einer unschönen Überraschung: der Briefkasten wird künftig nicht mehr die besten Angebote bereithalten, ebenso wenig wie die Zeitungsröhre.
Der Discounter verzichtet zugunsten seines digitalen Angebots auf die Verschwendung von Papier. Damit folgt der Süd-Aldi allerdings nur seinem nördlichen Pendant, das schon seit geraumer Zeit einen WhatsApp-Prospekt anbietet.
Amazon stellt smarten Service ein
Wer ein smartes Hausgerät wie eine Kaffeemaschine oder einen Drucker besitzt, das hin und wieder Nachschub braucht, konnte sich bislang mit dem Service „Dash Replenishment“ von Amazon die benötigten Utensilien direkt nach Hause schicken lassen – angefordert durch das Gerät, wenn es erkennen konnte, dass dieser bald benötigt würde.
Durch eine Änderung im März 2023 ist es damit allerdings vorbei. Am 31. März 2023 läuft der Service aus und kann nicht ersetzt werden, sofern nicht schon bis 11. Januar ein Umstieg auf „Alexa Skill“ erfolgt ist. Wer das nicht gemacht hat oder kein Alexa-Gerät besaß, schaut künftig in die Röhre und muss sich seinen Nachschub wieder händisch selbst bestellen. Welcome to the future!
Neue Zugverbindung zwischen Berlin und Warschau
Wer gerne in die polnische Hauptstadt Polen reist, hat Glück: Eine neue Verbindung zwischen Berlin und Warschau wird im März 2023 Realität, was die Zahl der täglichen Hin- und Rückfahrten auf 6 erhöht. Das gaben die beiden Bahngesellschaften DB und PKP schon zum Fahrplanwechsel im vergangenen Dezember bekannt.
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