Kommt das Jugendamt?

Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung beim Kinderarzt verpasse?

Die meisten Kinderarztpraxen sind völlig überfüllt, da bietet es sich an, rechtzeitig Termine zu vereinbaren, vor allem für die wichtigen U-Untersuchungen. Doch was passiert, wenn ich eine vergesse oder die Frist nicht einhalte?

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Jedes Kind hat in Deutschland den Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Seit 1991 gibt es ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Bis zum Schulalter werden zehn ärztliche Untersuchungen (U 1 - U 9) angeboten. Im 13.-14. Lebensjahr wird noch eine weitere Untersuchung angeboten, die J 1. Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist es, mögliche gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen.  

In welchen Zeiträumen müssen die Früherkennungsuntersuchungen stattfinden?

  • U1 - nach der Geburt
  • U2 - 3. bis 10. Lebenstag (Toleranzgrenze: 3. – 14. Lebenstag)
  • U3 - 4. bis 5. Lebenswoche (Toleranzgrenze: 3. – 8. Lebenswoche)
  • U4 - 3. bis 4. Lebensmonat (Toleranzgrenze: 2. – 4 ½. Lebensmonat)
  • U5 - 6. bis 7. Lebensmonat (Toleranzgrenze: 5. – 8. Lebensmonat)
  • U6 - 10. bis 12. Lebensmonat (Toleranzgrenze: 9. – 14. Lebensmonat)
  • U7 - 21. bis 24. Lebensmonat (Toleranzgrenze: 20. – 27. Lebensmonat)
  • U7a  - 34. bis 36. Lebensmonat (Toleranzgrenze: 33. – 38. Lebensmonat)
  • U8 - 46. bis 48. Lebensmonat (Toleranzgrenze: 43. – 50. Lebensmonat)
  • U9 - 60. bis 64. Lebensmonat (Toleranzgrenze: 58. – 66. Lebensmonat)
  • J1 - 13. bis 14. Lebensjahr (Toleranzgrenze: 13. – 15. Lebensjahr)

Sind die U-Untersuchungen freiwillig?

Das variiert von Bundesland zu Bundesland. In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U-Untersuchungen (U1 bis U9) tatsächlich Pflicht. Eltern, die in Bayern leben, müssen bei der Anmeldung ihrer Kinder in der Kita oder Schule sogar einen Nachweis erbringen, dass sie die Vorsorgeuntersuchungen abgelegt haben. Ziel ist es, Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen, aber auch Fälle von Vernachlässigung und Kindesmissbrauch sollen dadurch schneller aufgedeckt werden.

In allen anderen Bundesländern sind die U-Untersuchungen bei Kindern nicht verpflichtend. Eltern, die ihre Kinder jedoch nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringen, erhalten eine schriftliche Einladung zur U-Untersuchung.

Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung verpasse?

Erhält die Zentrale Stelle (Landesfamilienbüro) nach dem Ende des jeweiligen Untersuchungszeitraumes und zwei Monate vor Ablauf der oben genannten Toleranzgrenzen, keine Rückmeldung, wird ein Erinnerungsschreiben, an die Familien versandt. Genau einen Monat vor Ablauf der untersuchungsbezogenen Toleranzgrenzen werden, sofern bei der Zentralen Stelle keine Rückmeldung eingegangen ist, die Daten des Kindes an das jeweilige zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Das Gesundheitsamt nimmt daraufhin zeitnah schriftlich Kontakt  auf, damit möglichst schnell ein Termin in einer ärztlichen Praxis vereinbart und die Vorsorgeuntersuchungen nachgeholt werden kann. Wird innerhalb einer vorgeschriebenen Frist auf das Schreiben des Gesundheitsamtes weder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail reagiert, wird das Jugend- oder Gesundheitsamt einen angekündigten Hausbesuch durchführen. Außerdem erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur, wenn die U-Untersuchungen in dem vorgegebenen Zeitraum (Untersuchungs- und Toleranzzeitraum) erfolgt sind. 

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