Kommt das Jugendamt?

Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung beim Kinderarzt verpasse?

Die meisten Kinderarztpraxen sind völlig überfüllt, da bietet es sich an, rechtzeitig Termine zu vereinbaren, vor allem für die wichtigen U-Untersuchungen. Doch was passiert, wenn ich eine vergesse oder die Frist nicht einhalte?

Video Platzhalter
Video: Glutamat

Jedes Kind hat in Deutschland den Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Seit 1991 gibt es ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Bis zum Schulalter werden zehn ärztliche Untersuchungen (U 1 - U 9) angeboten. Im 13.-14. Lebensjahr wird noch eine weitere Untersuchung angeboten, die J 1.Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist es, mögliche gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und behandeln zu lassen.

In welchen Zeiträumen müssen die Früherkennungsuntersuchungen stattfinden?

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist kostenlos, solange die angegebene Zeitspanne eingehalten wird. Sollst du dein Kind zu spät, als außerhalb der Toleranzgrenze zu einer U-Untersuchung beim Kinderarzt anmelden, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen.

Fremdeln: Warum es für Kinder so wichtig ist

U-Untersuchungen: Wann finden sie statt & was wird untersucht?

U1 (direkt nach der Geburt)

  • Es werden Herzschlag, Hautfarbe, Reflexe, Muskelspannung und Atmung untersucht.

  • Äußerlich erkennbare Erkrankungen, Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen werden untersucht.

  • Der Nabelschnur wird Blut entnommen, um mittel pH-Wert zu checken, ob das Blut genug Sauerstoff enthält.

  • Nach Rücksprache mit den Eltern erhält das Baby Vitamin K, um Blutungen vorzubeugen. Neugeborene haben noch nicht genügend Vitamin K gespeichert.

    Die U1 kann auch von einer Hebamme durchgeführt werden.

U2 (3. bis 10. Lebenstag, Toleranzgrenze: 3. – 14. Lebenstag)

  • Es wird nach Fehlbildungen und angeborene Erkrankungen geschaut.

  • Fragen zur Ernährung werden gestellt. Klappt das Stillen oder Fläschchen geben. Hat das Baby Schwierigkeiten beim Trinken oder Schlucken? Wie sehen die Ausscheidungen aus?

  • Die Hüfte wird genau untersucht, um schnellstmöglich Fehlstellungen des Hüftgelenks festzustellen.

  • Nach Rücksprache mit den Eltern erhält das Baby erneut Vitamin K.

  • Ein erweitertes Neugeborenen-Screening wird angeboten, wo das Blut des Babys auf verschiedene Stoffwechselkrankheiten und hormonelle Störungen untersucht wird. Die Blutprobe, die meist aus der Verse genommen wird, kann auch für eine Reihenuntersuchung auf Mukoviszidose verwendet werden.

  • Auch das Neugeborenen-Hörscreening wird angeboten, um Hörprobleme frühzeitig zu erkennen.

  • Mit einer Pulsoxymetrie können bestimmte angeborene Herzfehler erkannt werden.

  • Die Eltern werden über die Ernährung sowie Vitamin-D und Fluorid-Gabe informiert.

U3 (4. bis 5. Lebenswoche, Toleranzgrenze: 3. – 8. Lebenswoche)

  • Bei der körperlichen Untersuchung wird auf Auffälligkeiten in der Entwicklung geschaut, Grob- und Feinmotorik werden getestet. Hüftgelenke werden nach Fehlstellungen untersucht.

  • Die Wahrnehmung des Kindes wird untersucht: Reagiert es angemessen auf laute Geräusche, Berührungen oder helles Licht? Folgt das Baby einem Gegenstand mit den Augen? Etc.

  • Die Kinderärztin oder Arzt fragt nach der Ernährung des Babys, seinen Ausscheidungen und ob es auffällig viel schreit.

  • Das Baby erhält nach Absprache mit den Eltern erneut Vitamin K. Die Eltern werden über die Ernährung, sowie Vitamin-D und Fluorid-Gabe informiert.

  • Eltern werden über anstehende Impfungen informiert.

U4 - (3. bis 4. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 2. – 4 ½. Lebensmonat)

U3 (4. bis 5. Lebenswoche, Toleranzgrenze: 3. – 8. Lebenswoche)

  • Bei der körperlichen Untersuchung wird auf Auffälligkeiten in der Entwicklung geschaut, Grob- und Feinmotorik werden getestet. Hüftgelenke werden nach Fehlstellungen untersucht.

  • Die Wahrnehmung des Kindes wird untersucht: Reagiert es angemessen auf laute Geräusche, Berührungen oder helles Licht? Folgt das Baby einem Gegenstand mit den Augen? Etc.

  • Die Kinderärztin oder Arzt fragt nach der Ernährung des Babys, seinen Ausscheidungen und ob es auffällig viel schreit.

  • Das Baby erhält nach Absprache mit den Eltern erneut Vitamin K. Die Eltern werden über die Ernährung sowie Vitamin-D und Fluorid-Gabe informiert.

  • Eltern werden über anstehende Impfungen informiert.

  • Ernährung wird überprüft, gibt es Probleme beim Stillen oder Trinken mit der Flasche?

  • Bei jeder U-Untersuchung wird das Kind gewogen und die Größe wird gemessen.

Bei der U4 erhält das Kind nach Absprache mit den Eltern die ersten Impfungen (Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung und Keuchhusten (Kombinationsimpfstoff) und möglicherweise Pneumokokken)

U5 (6. bis 7. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 5. – 8. Lebensmonat)

  • Die Entwicklung deines Kinder wird beurteilt: Kann sich dein Kind richtig abstützen? Greift es nach Spielzeug? Kann es einfache Silbenketten nachsprechen?

  • Der Gemütszustand wird überprüft: Ist das Kind ausgeglichen? Lächelt es, sucht es Blickkontakt? Reagiert das Kind angemessen auf Geräusche und Berührungen?

Babys erste Entwicklungsstufe: Ab wann lächeln Babys?

U6 (10. bis 12. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 9. – 14. Lebensmonat)

  • Neben der körperlichen Untersuchung wird bei dieser U-Untersuchung die geistige Entwicklung und Bewegungsfähigkeit überprüft: Kann das Kind sitzen und sich eigenständig in Rücken- und Bauchlage drehen und zurück? Trinkt es selbstständig aus einer Flasche? Folgt es Aufforderungen der Eltern? Spricht es Doppelsilben? Sucht es Blickkontakt etc.

  • Kann das Kind leichte Aufgaben erledigen, zum Beispiel einen kleinen Turm aus Bauklötzen bauen? Darüber hinaus wird überprüft, wie gut das Kind Gefühle altersgemäß regulieren kann.

U7 (21. bis 24. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 20. – 27. Lebensmonat)

  • Das Kind wird körperlich untersucht, aber auch die sprachliche Entwicklung, Körperbeherrschung und Feinmotorik werden untersucht. Kann es in einem Bilderbuch Gegenstände erkennen und benennen? Kann das Kind sicher laufen und Gegenstände auspacken? Oder kann es für einen kurzen Moment alleine spielen?

  • Das Schlafverhalten wird abgefragt: Gibt es Probleme beim Ein- und Durchschlafen?

Falls du dein Kind gerade an sein eigenes Bett gewöhnen möchtest, haben wir hier 5 einfache Tricks, wie ein Kind im eigenen Bett schläft.

U7a (34. bis 36. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 33. – 38. Lebensmonat)

  • Neben der körperlichen Untersuchung wird die Entwicklung des Kinder beurteilt: Kann es von einer Treppenstufe springen und das Gleichgewicht halten? Kann es mit Daumen, Zeige- und Mittelfinger greifen? Kann es mindestens Drei-Wort-Sätze sprechen? Interagiert es mit anderen Kindern? Kann es sich alleine beschäftigen?

U8 (46. bis 48. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 43. – 50. Lebensmonat)

  • Das Kind wird körperlich untersucht und ein Hörtest wird durchgeführt.

  • Sprache, Aussprache und Verhalten werden intensiv geprüft: Stellt das Kind Wer-, Wie-, Was-Fragen? Kann es einen Stift richtig halten? Spricht es Sechs-Wort-Sätze? Kann sich das Kind selbst an- und ausziehen?

  • Auch auf die emotionale Entwicklung wird geschaut: Kann das Kind leichte Enttäuschungen verkraften? Kann es mit Trennungen von Eltern umgehen oder reagiert es sehr ängstlich?

U9 (60. bis 64. Lebensmonat, Toleranzgrenze: 58. – 66. Lebensmonat)

  • Das Kind wird körperlich untersucht und die Motorik wird überprüft: Kann das Kind auf einem Bein hüpfen und einen großen Ball fangen? Ist es in der Lage Kreise und Quadrate nachzumalen?

  • Die Sprachentwicklung wird überprüft: Spricht es die meisten Wörter fehlerfrei? Kann es mindestens drei Farben benennen?

  • Auch die emotionale und soziale Entwicklung wird untersucht: Wirkt das Kind ausgeglichen oder ist es impulsiv?

Welche U-Untersuchungen gibt es noch?

Die U-Untersuchungen 1 bis 9 werden von allen Krankenkassen übernommen. Es gibt darüber hinaus noch die U10 und U11-Untersuchung, sie sind aber nicht Bestandteil des gelben Heftes, in dem die U-Untersuchungen vom Kinderarzt dokumentiert werden. Die meisten Krankenkassen bezahlen sie dennoch.

U 10 (7 bis 8 Jahre)

Bei dieser U-Untersuchung geht es vor allem darum, schulische Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen. Motorische Probleme, emotionale Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten wie zum Beispiel ADHS werden geprüft.

U 11 (9 bis 10 Jahre)

In der U11 liegt der Fokus auf schulische Schwierigkeiten und Probleme im Sozialverhalten sowie seelischen Problemen wie zum Beispiel Depressionen. Auch die Zähne werden untersucht, um auf mögliche Probleme bei der Ernährung aufmerksam zu machen.

Sind die U-Untersuchungen freiwillig?

Das variiert von Bundesland zu Bundesland. In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U-Untersuchungen (U1 bis U9) tatsächlich Pflicht. Eltern, die in Bayern leben, müssen bei der Anmeldung ihrer Kinder in der Kita oder Schule sogar einen Nachweis erbringen, dass sie die Vorsorgeuntersuchungen abgelegt haben. Ziel ist es, Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen, aber auch Fälle von Vernachlässigung und Kindesmissbrauch sollen dadurch schneller aufgedeckt werden.

Kindesmissbrauch: Daran erkennst du, ob ein Kind missbraucht wurde

In allen anderen Bundesländern sind die U-Untersuchungen bei Kindern nicht verpflichtend. Eltern, die ihre Kinder jedoch nicht zur Vorsorgeuntersuchung bringen, erhalten eine schriftliche Einladung zur U-Untersuchung.

Was passiert, wenn ich eine U-Untersuchung verpasse?

Erhält die Zentrale Stelle (Landesfamilienbüro) nach dem Ende des jeweiligen Untersuchungszeitraumes und zwei Monate vor Ablauf der oben genannten Toleranzgrenzen, keine Rückmeldung, wird ein Erinnerungsschreiben, an die Familien versandt. Genau einen Monat vor Ablauf der untersuchungsbezogenen Toleranzgrenzen werden, sofern bei der Zentralen Stelle keine Rückmeldung eingegangen ist, die Daten des Kindes an das jeweilige zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Das Gesundheitsamt nimmt daraufhin zeitnah schriftlich Kontakt  auf, damit möglichst schnell ein Termin in einer ärztlichen Praxis vereinbart und die Vorsorgeuntersuchungen nachgeholt werden kann. Wird innerhalb einer vorgeschriebenen Frist auf das Schreiben des Gesundheitsamtes weder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail reagiert, wird das Jugend- oder Gesundheitsamt einen angekündigten Hausbesuch durchführen. Außerdem erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur, wenn die U-Untersuchungen in dem vorgegebenen Zeitraum (Untersuchungs- und Toleranzzeitraum) erfolgt sind. 

Artikelbild & Social Media: SeventyFour / iStock