Wie lange darf mein Arzt mich warten lassen?
Wer zum Arzt geht, sollte Zeit mitbringen. Aber wie viel Wartezeit ist überhaupt angemessen?
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Diese Situation kommt dir vielleicht auch bekannt vor: Du erscheinst pünktlich zu deinem Arzttermin in der Praxis und setzt dich nach der Anmeldung in das bereits gut gefüllte Wartezimmer. Nach dem Durchblättern einer Zeitschrift und rund zehn, 20 oder manchmal sogar 30 Minuten später wartest du noch immer auf deinen Arzt. Aber ist das zulässig?
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Warterei beim Arzt: So viel Wartezeit ist angemessen
Experten raten: Grundsätzlich sollte man immer eine Wartezeit mit einberechnen. Rechtlich gelten aber maximal 30 Minuten als vertretbar, da Ärzte verpflichtet sind, ihre Praxis so zu organisieren, dass keine zu langen Wartezeiten entstehen. Das geht aus dem sogenannten Behandlungsvertrag, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, hervor.
Keine Frage, nicht immer ist vorhersehbar, wie viel Zeit ein Patient im Sprechzimmer beansprucht. Auch Notfälle können dazwischenkommen. Doch dann muss das Praxispersonal dich über die Verzögerung informieren – besonders dann, wenn du bei der Anmeldung erklärt hast, dass du es z. B. eilig hast. Trau dich auch ruhig, selbst nachzufragen. Kommt es jedoch häufiger vor, dass dein Arzt dich länger warten lässt, kannst du auf Schadenersatz klagen. Dabei muss bewiesen werden, dass die lange Wartezeit in dieser Praxis die Regel ist, und dir dadurch ein Schaden entstanden ist.
Der Behandlungsvertrag greift aber auch umgekehrt: Ärzte können auf Schadenersatz klagen, wenn ihre Patienten nicht pünktlich erscheinen oder ihren Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen.
Im Video: Was tun gegen Iatrophobie, der Angst vor Ärzten?
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Artikelbild und Social Media: IMAGO / Hake (Symbolbild)