7 Preis-Erhöhungen, die nicht erlaubt sind und wie du dich wehren kannst
Plötzlich wird es teurer als abgesprochen? Diese 7 Preis-Erhöhungen sind gar nicht erlaubt! So wehrst du dich.
Urlaub, Handwerkerkosten, Miete und Strom, diese sieben Preis-Erhöhungen sind eigentlich gar nicht erlaubt. Was du tun kannst, um dir das Geld zu sparen.
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Urlaub darf MAX. 8 % teurer werden
Steigen z.B. Treibstoffkosten oder ändern sich Wechselkurse, dürfen Veranstalter den Preis für eine Pauschalreise um bis zu zu 8 Prozent erhöhen (müssen sie bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt bekannt geben). Steigen die Kosten um mehr als 8 Prozent, kann man von der Reise zurücktreten.
Strom: Preisbremse darf nicht ausgenutzt werden
Bei Verträgen mit Preisgarantie ist eine Erhöhung während der Vertragslaufzeit in der Regel nicht rechtens. Ansonsten gilt: In der Grundversorgung müssen höhere Gebühren sechs Wochen, außerhalb vier Wochen vorab angekündigt werden.
In beiden Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Musste bisher der Verbraucher eine ungerechtfertigte Erhöhung nachweisen, liegt die Beweislast inzwischen bei den Versorgern. So soll ein Missbrauch der Strompreisbremse verhindert werden.
Handy, Fitnessstudio & Streamingdienste
Im Kleingedruckten versteckt sich oft eine Preisanpassungsklausel. Die ist aber nur dann gültig, wenn sie bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde und auch eine Preissenkung in Betracht gezogen wird. Eine Erhöhung kann zudem nur wegen gestiegener Kosten durchgesetzt werden, nicht zur Gewinnmaximierung.
Kaufverträge können teurer werden, aber...
Bei Produkten mit Lieferfristen von mehr als vier Monaten (z.B. Möbel, Autos, Wohnmobile) sind Preissteigerungen grundsätzlich möglich. Allerdings auch hier nur mit einer wirksamen Anpassungsklausel und einer nachvollziehbaren Begründung des Händlers.
Handwerker muss Kosten mitteilen
Ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich. Zeigt sich im Laufe der Arbeiten, dass die Rechnung teurer wird (ab ca. 15-20 Prozent), muss der Handwerker darauf hinweisen. Akzeptiert der Auftraggeber den Mehrpreis nicht, kann er kündigen. Tipp: Festpreis vereinbaren.
Vorgabe für Mieterhöhungen
Die Miete kann frühestens 15 Monate nach Einzug bzw. nach der letzten Erhöhung an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Innerhalb von drei Jahren darf die Wohnung maximal 20 Prozent teurer werden, in vielen Städten nur 15 Prozent. Das gilt jedoch nicht für Indexmieten (jährliche Anpassung an Inflation möglich) und Staffelmieten (steigt jährlich um Festbetrag).
Höhere Prämie, bessere Leistungen
Bei vielen Versicherungen werden Beiträge jährlich angepasst. Pflicht ist dies z.B. bei Wohngebäudeversicherungen, damit bei Kostensteigerungen keine Unterversicherung entsteht. Aber: Erhöhen sich Beträge, ohne dass die Versicherung mehr leistet, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Im Video: Neue Mogelpackungen 2023: Diese 5 Produkte sind heimlich teurer geworden!
Artikelbild und Social Media: alexsl / iStock
Text: Redaktion CLOSER