Deine Rechte als Patient: Hier wird dir geholfen
Gut zu wissen, welche Optionen man bei Unstimmigkeiten mit Ärzten oder Krankenkassen hat.
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Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den behandelnden Ärzten und ein guter Draht zur Krankenkasse sind wunderbar, aber leider nicht immer selbstverständlich. Wichtig ist, dass du den Kopf nicht hängen lässt, denn in vielen Fällen gibt es einen Plan B – und C.
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Wer hilft mir, wenn ich unzufrieden mit einer Behandlung bin?
Das kommt ein wenig darauf an, woher die Unzufriedenheit rührt. Häufig neigen wir als Patienten dazu, Medizinern nicht zu widersprechen. Schlägt der Arzt eine Behandlung vor, die dich nicht überzeugt oder hast du das Gefühl, dass die aktuelle Methode deine Beschwerden nicht lindert, solltest du das ansprechen. Ein guter Arzt wird dir dann sagen, warum die Behandlung trotzdem weitergeführt werden sollte oder mögliche Alternativen vorschlagen.
Fühlst du sich aber generell schlecht behandelt, zum Beispiel nicht ernst genommen oder unfreundlich angefahren, kann ein Arztwechsel sinnvoll sein. Alternativ kannst du dich auch an die Beschwerdestelle deiner Krankenkasse wenden.
Wer hilft mir, wenn ich an einer gestellten Diagnose zweifle?
Du hast jederzeit das Recht, deine Patientenakte einzusehen. Da die meisten Laien aber mit den Informationen aus diesen Unterlagen nichts anfangen können, ist es ratsam, eine fachliche Zweitmeinung einzuholen. Bei bestimmten, planbaren Operationen ist dieser Anspruch gesetzlich geregelt (z. B. Einsatz eines Knie-Gelenks oder bestimmte Schulter-OPs). Frage am besten vorab deine Krankenkasse, ob sie die Kosten in deinen Fall übernimmt. Gut verständliche Infos findest du im Internet unter "www.gesundheitsinformation.de/zweitmeinung".
Wer hilft mir, wenn ein Eingriff schiefgegangen ist?
Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, ist deine Krankenkasse der Ansprechpartner. Im Erstgespräch schilderst du deinen Fall und deine Beschwerden, idealerweise mit einem Gedächtnisprotokoll der Abläufe. Wenn du der Kasse eine Schweigepflicht-Entbindungserklärung unterschreibst, kann sie sich alle erforderlichen Unterlagen (Befunde, Röntgenaufnahmen, etc.) von den Ärzten und Krankenhäusern besorgen.
Bei einem begründeten Verdacht erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ein kostenfreies Gutachten. Veranlasst die Kasse das nicht, bestehe auf eine schriftliche Abschlusserklärung. Denn diese Stellungnahmen sind die fachliche Grundlage für die weiteren Klärungsversuche mit Schlichtungsstellen oder vor Gericht. Für ein außergerichtliches Schlichterverfahren wäre deine Landesärztekammer zuständig. Achtung: Ansprüche müssen spätestens drei Jahre nach dem vermeintlichen Fehler geltend gemacht werden, sonst ist die Sache verjährt.
Wer hilft mir, wenn mir die Reha-Klinik nicht passt?
Die Krankenkassen haben oft günstige Vergütungsvereinbarungen mit bestimmten Einrichtungen. Ist deine Wunsch-Reha-Klinik aber medizinisch geeignet, muss die Krankenkasse die Reha auch genehmigen. Du sollst Mehrkosten selbst bezahlen? Der Arbeitskreis Gesundheit "www.arbeitskreis-gesundheit.de" oder die Unabhängige Patientenberatung unterstützt dich bei der Überprüfung.
Wer hilft mir, wenn man mir die Reha nicht genehmigt?
Die Krankenkasse hat nichts davon, dir eine Reha zu finanzieren. Denn wenn du länger gesund bleibst, entlastet das langfristig eher die Pflegeversicherung (wer noch arbeitet, stellt seinen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung). Du solltest gegen eine Ablehnung sofort Widerspruch einlegen, die Frist dafür beträgt einen Monat. Lasse dir telefonische Absagen immer auch schriftlich bestätigen. Die UPD hilft bei der Formulierung.
Wer hilft mir, wenn ich meinen Arzt einfach nicht verstehe?
Nur keine falsche Scham. Niemand erwartet von dir, dass du medizinische Fachsprache verstehst. Dein Arzt muss aber wissen, ob du ihm wirklich folgen können und die Konsequenzen einer Diagnose oder eines Eingriffs einschätzen kannst. Hake nach und bitten im Zweifel um den Verzicht auf Fachbegriffe – beide Seiten profitieren von mehr Klarheit.
Wer hilft mir, wenn ich einen guten Facharzt suche?
Gold wert sind persönliche Empfehlungen, darum lohnt es sich, im Bekanntenkreis zu fragen. Ansonsten bist du am schnellsten über die Terminservicestellen, am besten mit einer Dringlichkeitsziffer auf der Überweisung vom Hausarzt. Die Terminservicestellen findest du im Internet auf "www.eterminservice.de" oder du erreichst sie bundesweit über die Nummer 116 117.
Adressen der wichtigsten Anlaufstellen
Gesetzlich versichert
Mit Beschwerden rund um die gesetzliche Krankenversicherung kannst du dich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wenden. Die setzt dann die Landesaufsicht für deine Kasse darauf an. Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn.
Privat versichert
Geht es um eine Angelegenheit der privaten Kranken- oder Pflegeversicherung, fungiert der Ombudsmann Heinz Lanfermann als außergerichtliche Schlichtungsstelle – kostenlos. Oftmals lenkt die Kasse schon bei der Anfrage allein ein. Nach dem Schlichterspruch bleibt dir bei Bedarf die Option, vor Gericht zu ziehen (Kontakt unter www.pkv-ombudsmann.de).
Offen für alle
Bei allen Fragen rund um das Gesundheitssystem, Behandlungsmethoden oder deine Rechte gegenüber Ärzten und Kassen, steht dir die Unabhängige Patientenberatung (UPD) kostenfrei zur Seite. Telefon: 08 00/0 11 77 22.
Selbsthilfegruppen
Fehler können überall passieren – auch bei medizinischen Behandlungen. In der "Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter e. V." haben sich z. B. Betroffene in Bayern zusammen gefunden, um sich gegenseitig zu stützen (www.sgmev.de) – Reden hilft auch!
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