Alltag

Stress mit der Post? Diese 4 Rechte solltest du kennen!

Immer wieder ärgern sich Menschen über die Post. Diese Rechte hast du bei nicht gelieferten Briefen und Co.

Unerkennbarer Postbote stellt Pakete und Briefe per Fahrrad zu.
Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer
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Verspätete Zustellungen, Sendung verschwunden – die Beschwerden über die Deutsche Post haben in den letzten Jahren extrem zugenommen – was Verbraucher hinnehmen müssen und was nicht.

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1. Die Wartezeit

Wer lange auf seine Post warten muss, sollte sich zunächst an den jeweiligen Postdienstleister, also DHL oder Deutsche Post, wenden.

Dauern die Probleme länger an oder wiederholen sich, ist es sinnvoll, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur einzureichen.

Das Verfahren ist kostenfrei und soll helfen, eine Einigung im Streit zwischen Kunde und Postunternehmen zu erzielen, wenn der direkte Weg erfolglos geblieben ist.

2. Nachforschen

Einen Nachforschungsantrag, um herauszufinden, wo die Sendung abgeblieben ist, können bei geeigneter Versandart – etwa einem Einschreiben oder einem Paket – nur Versender stellen. Daher sollte man immer Pakete mit Sendungsnummer verschicken.

3. Entschädigung

Die Post haftet nur für den Auftraggeber, und das ist nicht der Empfänger, sondern der Absender. Dann aber auch nicht bei einfachen Briefen oder Päckchen, sondern bei Einschreiben, Wertbriefen oder Paketen. In welchem Umfang der Brief- oder Paketversender haftet, steht in den Geschäftsbedingungen.

4. Rechnungen

Kommt ein solches Dokument nicht an, kann der Rechnungssteller keine Mahn- oder Inkassogebühren verlangen. Es sei denn, er kann nachweisen, dass es angekommen ist. Das funktioniert nur, wenn es per Einschreiben zugestellt wurde. Wer ohne Rechnung eine Mahnung erhält, sollte das ausstellende Unternehmen kontaktieren, es auf die nicht erfolgte Rechnungszustellung hinweisen und eine neue anfordern.

Im Video: Verspätung, Ausfall, Streik - Diese Rechte hast du als Passagier

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Video: Glutamat

Artikelbild und Social Media: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Text: Redaktion CLOSER