Stress mit der Post? Diese 4 Rechte solltest du kennen!
Immer wieder ärgern sich Menschen über die Post. Diese Rechte hast du bei nicht gelieferten Briefen und Co.
Verspätete Zustellungen, Sendung verschwunden – die Beschwerden über die Deutsche Post haben in den letzten Jahren extrem zugenommen – was Verbraucher hinnehmen müssen und was nicht.
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1. Die Wartezeit
Wer lange auf seine Post warten muss, sollte sich zunächst an den jeweiligen Postdienstleister, also DHL oder Deutsche Post, wenden.
Dauern die Probleme länger an oder wiederholen sich, ist es sinnvoll, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur einzureichen.
Das Verfahren ist kostenfrei und soll helfen, eine Einigung im Streit zwischen Kunde und Postunternehmen zu erzielen, wenn der direkte Weg erfolglos geblieben ist.
2. Nachforschen
Einen Nachforschungsantrag, um herauszufinden, wo die Sendung abgeblieben ist, können bei geeigneter Versandart – etwa einem Einschreiben oder einem Paket – nur Versender stellen. Daher sollte man immer Pakete mit Sendungsnummer verschicken.
3. Entschädigung
Die Post haftet nur für den Auftraggeber, und das ist nicht der Empfänger, sondern der Absender. Dann aber auch nicht bei einfachen Briefen oder Päckchen, sondern bei Einschreiben, Wertbriefen oder Paketen. In welchem Umfang der Brief- oder Paketversender haftet, steht in den Geschäftsbedingungen.
4. Rechnungen
Kommt ein solches Dokument nicht an, kann der Rechnungssteller keine Mahn- oder Inkassogebühren verlangen. Es sei denn, er kann nachweisen, dass es angekommen ist. Das funktioniert nur, wenn es per Einschreiben zugestellt wurde. Wer ohne Rechnung eine Mahnung erhält, sollte das ausstellende Unternehmen kontaktieren, es auf die nicht erfolgte Rechnungszustellung hinweisen und eine neue anfordern.
Im Video: Verspätung, Ausfall, Streik - Diese Rechte hast du als Passagier
Artikelbild und Social Media: IMAGO / Michael Gstettenbauer
Text: Redaktion CLOSER